Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.10.2006; 16:56 Uhr
»PC-Gebühr« wird ab dem 1.1.2007 fällig
Ministerpräsidentenkonferenz lehnt Verlängerung einer Aussetzung ab

Auf die ab dem 1.1.2007 geltende Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am 19.10.2006 geeinigt. Wie die »faz.net« am selben Tag berichtet, beschlossen sie aber zugleich, die Rundfunkkommission der Länder zu beauftragen, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln. Für eine Verlängerung des zum Jahresende auslaufenden Moratoriums zur Aussetzung des neuen Gebührentatbestandes in § 5 Abs. 3 RGebStV hatten sich zuletzt die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Christian Wullf und Peter Harry Carstensen (beide CDU) stark gemacht (siehe Meldung vom 17.10.2006) - letzterer stimmte nun nach Angaben von »faz.net« als einziger gegen den heutigen Beschluss. Gegen die so genannte »PC-Gebühr« hatte sich zudem die Wirtschaft und auch die Wissenschaft ausgesprochen - sie befürchten zusätzliche Belastungen.

In Zukunft muss nun vorerst die reduzierte Radiogebühr in Höhe von 5,52 EUR dann gezahlt werden, wenn die Nutzung des neuartigen Empfangsgeräts - worunter auch internetfähige PCs und UMTS-Handys fallen - nicht ausschließlich privat erfolgt und nicht bereits ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet ist. Dies gilt für Geräte auf ein und demselben Grundstück bzw. für zusammenhängende Grundstücke; befinden sich dort ausschließlich mehrere neuartige Empfangsgeräte, muss für ihre Gesamtheit eine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Gegen die Regelung in § 5 Abs. 3 RGebStV ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die laut einer Meldung des »Stern« vom 18.10.2006 zeitnah entschieden werden soll.

Die FDP-Politiker Hans-Joachim Otto und Christoph Waitz begrüßten zwar die Entscheidung, einen Systemwechsel bei der Rundfunkfinanzierung herbeizuführen. Umso unverständlicher sei aber daher, »dass mit der heute beschlossenen Rundfunkgebühr auf Internet-Computer für eine kurze Übergangszeit eben das Modell eingeführt wird, dessen anerkannte Unzulänglichkeit gerade den Grund für die Notwendigkeit eines Systemwechsels liefert«. Grietje Bettin von den Grünen zeigte sich enttäuscht von dem Beschluss und zweifelte daran, dass innerhalb eines Jahres ein neues Konzept für die Rundfunkfinanzierung vorliegen soll.

Dokumente:

[IUM/hl]

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