Institut für Urheber- und Medienrecht

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13.11.2006; 19:13 Uhr
EU-Fernsehrichtlinie: Schleichwerbung bleibt grundsätzlich verboten
Kulturminister beschließen aber Ausnahmen u. a. für Filme und Sportsendungen

Kulturstaatsminister Bernd Neumann konnte sich mit seiner Forderung nach einem europaweiten vollständigen Verbot von Schleichwerbung nicht durchsetzen. Jedoch beschlossen die EU-Kulturminister im Rahmen eines Ratstreffens am 13.11.2006 in Brüssel ein grundsätzliches Verbot, von dem aber Ausnahmen zulässig sein sollen, berichtet die »Schwabmünchener Allgemeine« am 13.11.2006. So sollen die Produktplatzierung in Filmen, TV-Serien, Sportsendungen und leichter Unterhaltung erlaubt bleiben. Neumann hatte im Vorfeld vor den Folgen subtiler Werbemethoden durch versteckte Produktplatzierungen gewarnt. Damit einher ginge seiner Ansicht nach ein Verschwimmen der Grenzen zwischen Programm und Werbung. Ähnlich sahen dies ARD und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Einer gemeinsamen Presseerklärung vom 11.11.2006 zufolge werde andernfalls die journalistische Glaubwürdigkeit und die künstlerische Integrität der Programme kompromittiert.

Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, teilt diese Bedenken nicht. Bei der Vorstellung ihres Novelierungsentwurfs für die EU-Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« am 13.12.2006 versprach sie sich einen verbesserten Wettbewerb und Auswahl für die Verbraucher von den neuen Regeln (siehe Meldung vom 13.12.2005). Gerade letzteres bezweifelt der vzbv insbesondere bei Ratgeber- und Servicesendungen: Hier stünden die Interessen der Rundfunknutzer und ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Medien auf dem Spiel. Die 1. Lesung des Richtlinienentwurfs durch das Europäische Parlament wird für Dezember 2006 erwartet.

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