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21.11.2006; 18:07 Uhr
Schwarz-Rot einigt sich auf Nachbesserung bei TKG-Novelle
Definition von »neuen Märkten« eingefügt - Telekom-Konkurrenten zeigen sich enttäuscht

Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich am 21.11.2006 auf eine überarbeitete Fassung des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geeinigt. Wie Martina Krogmann (CDU) und Martin Dörmann (SPD) am selben Tag mitteilten, wurde insbesondere die Regelung des § 9 a TKG-neu zur Regulierung neuer Märkte lediglich unwesentlich modifiziert. So sei eine Definition für neue Märkte aufgenommen worden, »die Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen«. Damit sei ihrer Ansicht nach klargestellt, dass reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte nicht regulierungsfrei gestellt werden sollen. Sie gehen daher davon aus, dass die Vorschrift auch europarechtskonform sei, da der EU-Rechtsrahmen ausdrücklich vorsehe, Investitionen in neue Märkte nicht von vornherein durch eine zu frühzeitige Regulierung zu behindern.

Einer solchen Sichtweise hatte die Europäische Kommission wiederholt widersprochen, so zuletzt die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding (siehe Meldung vom 9.11.2006). Sie warnte Deutschland vor regulatorischen nationalen Alleingängen und drohte mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, wenn nationale »Champions« wie die Deutsche Telekom mit ihrem im Ausbau befindlichen Glasfasernetz geschützt werden sollen. Enttäuscht zeigten sich Vertreter der Telekom-Konkurrenten. So kritisierte der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Jürgen Grützner, dass künftig bei der Analyse neuer Märkte die EU-Kommission komplett außen vor bleiben soll. Rainer Lüddemann vom Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) bezeichnete die Entscheidung der Koalition als eine herbe Niederlage für den DSL-Wettbewerb. Zugleich gab er seiner Hoffnung Ausdruck, dass durch eine entsprechende Auslegung der neuen Regelung dennoch die übrigen DSL-Anbieter Zugnagn zu den Leitungen, Kabelverzweigern und Leerrohren der Telekom erhalten könnten.

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