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30.11.2006; 15:54 Uhr
Rundfunkgebühren: Brüssel will Beihilfeverfahren nicht beenden
Beck zeigt sich überrascht - »Deutsche Vorschläge schöpfen verfassungsrechtliche Grenzen aus«

Die Generaldirektion (GD) Wettbewerb der Europäischen Kommission hält im Rahmen des laufenden EU-Beihilfeverfahrens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die gemeinsamen Vorschläge von Bund und Ländern für unzureichend, um das Verfahren beenden zu können. Wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, am 30.11.2006 mitteilte, wolle die GD Wettbewerb daher die von deutscher Seite angebotenen weiteren Gespräche auf politischer Ebene derzeit nicht fortsetzen. Bund und Länder hatten zuvor einvernehmlich getroffene Maßnahmen zum Auftrag und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgeschlagen. Die Kommission hatte das Beihilfeverfahren u. a. wegen der finanzielllen Ausstattung und der Onlineaktivitäten von ARD und ZDF eingeleitet (siehe Meldung vom 7.7.2006).

Beck zeigte sich von diesem Vorgehen Brüssels überrascht. So sei die Ländergemeinschaft mit ihren Vorschlägen an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen gegangen, um der GD Wettbewerb entgegen zu kommen. Nunmehr müsse diese mitteilen, welche konkreten weiteren Schritte sie von den Ländern verlange. Er warnte aber Brüssel davor, nicht seine Kompetenzen zu überschreiten: Nach den Vorgaben des Amsterdamer Protokolls zum EU-Vertrag seien Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sache der Mitgliedstaaten. Zugleich erteilte er möglichen Bestrebungen der Kommission eine Abfuhr, »ihre Vorstellungen von einem europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die Stelle der mitgliedsstaatlichen Vorgaben (zu) setzen«.

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