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17.01.2007; 14:12 Uhr
Gruner+Jahr darf »National Geographic« nicht vollständig erwerben
BGH: Übernahme aller Anteile verstärkt marktbeherrschende Stellung

Die Verlagsgruppe Gruner+Jahr (G+J) darf nicht den vollständigen Anteil an »National Geographic« erwerben, da andernfalls die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens auf dem Lesermarkt für populäre Wissensmagazine verstärkt wird. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 16.1.2007 durch Beschluss vom selben Tage (Az. KVR 12/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Die deutschsprachige Ausgabe der »National Geographic« wird derzeit von einem Gemeinschaftsunternehmen herausgegeben, an dem G+J und ein spanisches Medienunternehmen paritätisch beteiligt sind. Eine Übernahme der von dem spanischen Unternehmen gehaltenen Anteile durch G+J untersagte das Bundeskartellamt, eine hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Auch die im Anschluss hieran eingelegte Rechtsbeschwerde von G+J vor dem BGH hatte keinen Erfolg.

Bei ihrer Beurteilung stellten die Karlsruher Richter zunächst fest, dass die »National Geographic« als »Special-Interest«-Zeitschrift einem innerhalb des Marktes der Publikumszeitschriften bestehenden Teilmarkt zuzuordnen sei. Bei der Abgrenzung dieses sachlichen Marktes wandte der BGH die Grundsätze des Bedarfsmarktkonzeptes an, wonach auf diejenigen Produkte bei der Kaufentscheidung abgestellt wird, die als zur Befriedigung gleichartiger Bedürfnisse geeignet in Betracht gezogen werden. Außer Betracht zu bleiben hätten hierbei aber die großen Tages- und Wochenzeitungen. Diese würden zwar immer wieder Pilotprojekte für neue Wissensmagazine starten, seien aber bei der Umstellung auf neue Wissensmagazine einem erheblichen Investitionsaufwand ausgesetzt, weshalb nicht von einer flexiblen Angebotsumstellung ausgegangen werden könne. Hieran gemessen erreiche G+J jedoch mit drei von insgesamt sechs Titeln auf dem derart festgestellten Lesermarkt für populäre Wissensmagazine einen Marktanteil von 75 Prozent. Die »latente Neigung großer Zeitungsverlage, ihre Ressourcen im Bereich des Wissenschaftsjournalismus zu nutzen, um neue Wissensmagazine auf den Markt zu bringen«, gefährde G+J nicht, da es mit den aufwendig bebilderten Reise- und Exkursionsberichten insbesondere in seinen Titeln »GEO« und »National Geographic« eine Sonderstellung unter den Wissensmagazinen einnehme. Daraus folge, dass eine Übernahme aller Anteile diese Stellung weiterhin verstärken würde.

Von dem vorliegenden Verfahren zu unterscheiden ist die Entscheidung des BGH, den der deutschen Ausgabe von »National Geographic« zugrunde liegenden Lizenzvertrag zwischen der der National Geographic Society und Gruner+Jahr (G+J) und dem spanischen Verlagshaus nicht der Zusammenschlusskontrolle nach deutschem Kartellrecht zu unterwerfen (siehe Meldung vom 12.10.2006).

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