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25.01.2007; 12:00 Uhr
OLG Düsseldorf lehnt Urheberrechtsabgabe auf PC-Drucker ab
BITKOM sieht sich bestätigt, VG Wort misst Urteil keine Bedeutung zu

PC-Drucker unterliegen nicht der Vergütungspflicht gem. § 54 a UrhG. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Urteil vom 23.1.2007 (Az. I-20 U 38/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) am 24.1.2007 mitteilte, wies das OLG Düsseldorf eine Klage der Verwertungsgeselschaft VG Wort gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox ab, rückwirkend ab 2001 Urheberrechtsabgaben auf PC-Drucker zu entrichten. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob diese Geräte als zur Vornahme von Vervielfältigungen im Wege der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne von § 54 a UrhG einzustufen sind. Der Entscheidung des Gerichts, dessen Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, pflichtete der Hauptgeschäftsführer des BITKOM, Bernhard Rohleder, bei. Seiner Ansicht nach nutze niemand einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren; dazu werde vor allem ein Scanner gebraucht, auf den aber bereits Abgaben gezahlt würden.

Ganz anders sieht dies VG Wort-Vorstand Ferdinand Melichar. Das aktuelle Urteil habe keine Relevanz, gegen das eine Vergütungspflicht bejahende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11.5.2005 (ZUM 2005, 565) hätte die Druckerindustrie bereits Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, mit dessen abschließender Entscheidung noch in diesem Jahr zu rechnen sei. Im Übrigen liege der BITKOM aber auch in der Sache daneben: »Drucker werden insbesondere in Verbindung mit dem Internet in erheblichem Umfang zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt«, so Melichar. Darum sei es natürlich, die gesetzlich vorgeschriebene Vergütungsregelung auch auf diese Geräte anzuwenden. Im Übrigen kritisierte er die Haltung der Druckerindustrie, längst fällige Vergütungszahlungen durch Ausschöpfung aller Rechtsmittel so lange wie möglich zu verzögern. Melichar kündigte dennoch an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen.

Die Streitfrage der Abgabenpflichtigkeit setzt sich auch im Rahmen des derzeit diskutierten Gesetzentwurfs zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (»Zweiter Korb«) fort. So soll unter anderem eine Regelung eingeführt werden, nach der eine Vergütungspflicht dann entfallen soll, wenn der urheberrechtlich relevante Nutzungsanteil von Vervielfältigungsgeräten unter 10 Prozent liegt (siehe hierzu Meldung vom 23.2.2006).

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