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26.01.2007; 11:59 Uhr
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums scharf kritisiert
»Deckelung der Abmahnkosten benachteiligt Urheber bei der Durchsetzung seiner Rechte«

Der von der Bundesregierung am 24.1.2007 beschlossene Gesetzentwurf »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« ist auf die Kritik der Musikwirtschaft und der Anwaltschaft gestoßen. Nach Ansicht des Geschäftsführers des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Heinz Stroh, werde mit dem Gesetzentwurf, mit dem die Umsetzung der Vorgaben der EU-Durchsetzungsrichtlinie erfolgen soll, das Urheberrecht geschwächt, für Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände gar zum »zahnlosen Tiger«, während Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, dies als eine faktische Schutzlosstellung von Urhebern und Verlagen sieht. Insbesondere mit der Beibehaltung des Richtervorbehalts beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider werde nach Meinung der drei zu einem zeitraubenden und somit unpraktikablen Verfahren führen.

Die erst nachträglich eingeführte und durch die EU-Durchsetzungsrichtlinie nicht vorgeschriebene Deckelung der Kosten für eine erstmalige anwaltliche Abmahnung in »in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs« bezeichnete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als eine Durchbrechung des in Deutschland bei Pflichtverletzungen geltenden Prinzips des Schadenersatzes. Die über die ersatzfähigen 50 EUR hinausgehenden Kosten müsste nach der vorgeschlagenen Regelung der Rechteinhaber selbst tragen. Damit werde faktisch derjenige bestraft, der sein Urheberrecht durchsetzen will - so die BRAK, Honnefelder und Haentjes - und Internet-Piraten zudem ermutigt weiterzumachen, so Stroh. Zugleich erwartet die BRAK angesichts der unbestimmten Rechtsbegriffe des »einfach gelagerten Falls« sowie der »Unerheblichkeit« der Rechtsverletzung eine Mehrbelastung der Gerichte und Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Vorschrift.

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