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10.04.2007; 12:09 Uhr
Brüssel nimmt Apples iTunes-Angebot ins Visier
Nachlese der ersten April-Woche: EMI nimmt Abstand von DRM-System

Die Fragen und Probleme des Online-Vertriebs digitaler Musikstücke haben in der ersten April-Woche Politik und Wirtschaft bewegt. Am 3.4.2007 hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, gegen Apple ein Kartellverfahren einzuleiten. Anlass hierfür sei Apples Musikportal »iTunes«, über das Verbraucher jeweils nur diejenigen Musikstücke abrufen könne, für die Apple von den Musikunternehmen die jeweiligen territorialen Rechte erworben hat. Dadurch werde der Verbraucher aber in seiner Wahl eingeschränkt, wo er welche Musik zu welchem Preis kaufen wolle, so die Kommission. Da diese Einschränkung auf entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Computerunternehmen und den jeweiligen Musikkonzernen zurückginge, stellt dies eine Verletzung von Artikel 81 EG dar, demzufolge u. a. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die zur Einschränkung des Wettbewerbs führen, mit der Schaffung eines Gemeinsamen Markts nicht vereinbar und daher verboten sind. Apple hat nun Gelegenheit, zu dem Beanstandungsschreiben aus Brüssel Stellung zu nehmen.

Letztlich zielt dieses Vorgehen aber nicht auf Apple, sondern vielmehr auf die Musikkonzerne und ihre Praxis der Lizenzvergabe ab. Wie der Sprecher der Kommission, Jonathan Todd, laut »heise online« gegenüber US-Medien bekräftigte, sehe Brüssel Apple nur als »Manager der von den Musikfirmen diktierten Vertragsbedingungen« an. Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober 2005 in einem Bericht die Überarbeitung der Rechtewahrnehmung bei Online-Musikdiensten und die Schaffung einer »paneuropäischen Lizenzvergabe« empfohlen, was bei den EU-Parlamentariern zuletzt auf Kritik gestoßen war (siehe Meldung vom 13.3.2007).

Nicht Gegenstand des Kartellverfahrens hingegen ist das von Apple verwendete System zum »Digital Rights Management« (DRM). Gleichwohl gab es Bewegung auch auf diesem Feld, denn die Electric and Musical Industries Ltd. (EMI) hat ihr bereits im Februar 2007 bekannt gewordenes Vorhaben in die Tat umgesetzt, ihr Musikrepertoire online ohne den Einsatz von DRM-Software vertreiben zu lassen. Wie der Konzern am 2.4.2007 mitteilte, sei »iTunes« der erste Anbieter, über den das neue Download-Angebot zu erhalten sei. Damit soll laut Eric Nicoli, CEO der EMI, das Ziel der Interoperabilität von Abspielgeräten erreicht werden, um so insgesamt den Online-Absatz von Musikstücken anzukurbeln - eine Sichtweise, der sich laut »pressetext.de« vom 4.4.2007 Universal Music und Sony BMG wohl nicht anzuschließen vermögen.

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