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26.04.2007; 12:36 Uhr
Bundestag: Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums
CDU-Abgeordnete Krings und Kampeter sehen Postition von Urhebern durch Gesetzentwurf geschwächt

Der Deutsche Bundestag behandelt heute - am 7. Welttag des geistigen Eigentums - in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums«. Nach Informationen des Instituts für Urheber- und Medienrecht wird er jedoch ohne Aussprache zu Protokoll gegeben und voraussichtlich federführend an den Rechtsausschuss überwiesen. Ziel dieses Artikelgesetzes, mit dem Änderungen in einer Vielzahl von Gesetzen, u. a. des Urheberrechtsgesetzes, verbunden sind, ist es, die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie zu stärken. Vorgesehen sind u. a. die Erweiterung des Auskunftanspruchs auf Dritte, z. B. gegen Internet-Service-Provider (ISP), um so Urheberrechtsverletzungen, die im geschäftlichen Verkehr erfolgen, verfolgen zu können. Jedoch soll die Herausgabe von Verkehrsdaten unter einen Richtervorbehalt gestellt werden.

Letzteren hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 9.3.2007 für entbehrlich gehalten; in ihrer dem Plenum nun mitgeteilten Gegenäußerung hat die Bundesregierung diese Ansicht zurückgewiesen: Eine gerichtliche Anordnung zur Herausgabe der Verkehrsdaten sei aufrund ihrer datenschutzrechtlichen Sensibilität angezeigt, eine mögliche Entlastung der Gerichte greife als Argument nicht durch. Offener zeigte sie sich gegenüber der Anregung der Länderkammer, das z. B. bei § 101 Abs. 2 UrhG-E in Fällen der offensichtlichen Rechtsverletzung weitere Tatbestandsmerkmal des »gewerblichen Ausmaßes« auf seine einheitliche Anwendbarkeit gegenüber dem Begriff »im geschäftlichen Verkehr« hin zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu wollen. Ferner soll ein Schadensersatzanspruch neben dem konkret entstandenen Schaden und unter Berücksichtigung des Verletzergewinns auch nach den Grundsätzen einer fiktiven Lizenzgebühr bemessen werden können. Auch hier trat die Bundesregierung der Forderung des Bundesrats nach Einführung einer doppelten Lizenzgebühr als Schadensersatzart entgegen. Diese entspräche nicht den Grundlagen des deutschen Schadensersatzrechts, auch sei sie nicht von der Zielsetzung der Richtlinie gedeckt.

In deutlichen Worten kritisierten die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Günter Krings und Steffen Kampeter bereits am 25.4.2007 den vorliegenden Gesetzentwurf. Ihrer Ansicht nach werde dieser den Anforderungen an einen verbesserten Eigentumsschutz nicht gerecht, sondern schwäche eher noch die Urheber in ihrer Rechtsposition. eher noch schwächen. Sie bemängeln die mangelnde Effektivität ihrer zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten, hier dürften sie nicht gegenüber anderen Rechteinhabern benachteiligt werden. Auf welche Punkte genau sich ihre Kritik bezieht, ließen die beiden Abgebordneten in ihrer gemeinsamen Presseerklärung aber offen. Fest steht jedoch, dass sie mit ihrer Ansicht im Widerspruch zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stehen, die heute nochmals darauf hinwies, dass sich die Möglichkeiten der Rechteinhaber durch den Gesetzentwurf verbessern würden.

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