Institut für Urheber- und Medienrecht

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11.05.2007; 10:36 Uhr
Anhörung zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie im Bundestag beschlossen
Rechtsausschuss will am 20.6.2007 Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hören

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 9.5.2007 beschlossen, eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« durchzuführen. Die Anhörung wird am 20.6.2007 in Berlin um 11.30 Uhr stattfinden, die einzuladenden Sachverständigen müssen noch von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Sommerpause ist somit nicht mehr zu rechnen.

Ziel dieses Artikelgesetzes, mit dem Änderungen in einer Vielzahl von Gesetzen, u. a. des Urheberrechtsgesetzes, verbunden sind, ist es, die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie zu stärken. Vorgesehen sind u. a. die Erweiterung des Auskunftanspruchs auf Dritte, z. B. gegen Internet-Service-Provider, um so Urheberrechtsverletzungen, die im geschäftlichen Verkehr erfolgen, besser verfolgen zu können. Jedoch soll die Herausgabe von Verkehrsdaten unter einen Richtervorbehalt gestellt werden (hierzu und den weiteren Inhalten des Gesetzentwurfs siehe Meldung vom 24.1.2007). Deutschland hinkt mit der Umsetzung der dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden EU-Durchsetzungsrichtlinie hinterher, eigentlich hätte die Transformation der EU-Vorgaben in nationales Recht bis zum 29.4.2006 erfolgen müssen.

Institutionen:

[IUM/hl]

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