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22.05.2007; 16:15 Uhr
WDR-Rundfunkrat: Kein Frequenzhandel bei Rundfunkübertragungskapazitäten
»Brüssel will bereits vor Abschluss des TK-Reviews vollendete Tatsachen schaffen«

Sehr kritisch sieht der Rundfunkrat des WDR die Pläne der Europäischen Kommission, bisher ausschließlich vom Rundfunk genutzte Sendefrequenzen für den freien Markt zugänglich zu machen. Am 20.2.2007 hatte Brüssel ihre Mitteilung zum »Zügigen Zugang zu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikationsdienste durch mehr Flexibilität« (KOM(2007) 50 endgültig) präsentiert und darin kurzfristige Maßnahmen angekündigt, u. a. neuen Produkten und Diensten den Zugang zu Frequenzen zu ermöglichen, die als »digitale Dividende« aufgrund einer effizienteren Frequenznutzung durch den digitalen Rundfunk frei würden.

Nach Ansicht des Rundfunkrats greife Brüssel aber damit der derzeit laufenden Revision des EU-Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikation vor. Es dränge sich daher der Eindruck auf, dass die Kommission bereits jetzt einen marktorientierten Ansatz bei der Zuweisung auch von Rundfunkfrequenzen implementieren wolle. Gegen letzeres aber sprach sich der Rundfunkrat am 22.5.2007 ausdrücklich aus: Weder der Handel mit Frequenzen noch andere marktorientierte Instrumente dürften im Bereich der Rundfunkübertragungskapazitäten zugelassen werden. Hier hätten allein die Mitgliedstaaten die Regelungsbefugnis zur Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt.

Ferner bezweifelte das Gremium die Prognnose der Kommission, dass eine Freigabe der Frequenzen europaweite Nettogewinne von schätzungsweise acht bis neun Mrd. Euro pro Jahr bringen würde. Vielmehr sprächen die Erfahrungen in England, wo ein solcher Frequenzhandel bereits möglich sei, gegen diese Annahme. Aus diesem Grunde forderte der Der Rundfunkrat des WDR Bundesregierung und die Länder dazu auf, Einfluss geltend zu machen, dass durch die EU-Kommission keine Vorentscheidungen getroffen werden, die den Revisionsprozess präjudizierten und die Mitentscheidungsrechte der Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Parlaments durch die Schaffung vollendeter Tatsachen in Frage stellten.

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