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24.05.2007; 14:17 Uhr
»Auskunftsanspruch droht leer zu laufen«
Bayerische Justizministerin weist auf Konsequenzen des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes hin
Als unerwünschte Nebenfolge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung »zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« (TKÜ-Gesetz, BR-Dr. 275/07) wird der angestrebte Auskunftsanspruch für Urheber gegen Dritte ausgehebelt. Dieser Ansicht ist die bayerische Justizministerin Beate Merk. Anlässlich der Erörterung des TKÜ-Gesetzes im Rechtsausschuss des Bundesrates am 23.5.2007 wies sie darauf hin, dass danach zukünftig Telekommunikationsanbieter (Verbindungs-) Daten von ihren Nutzern nur noch zu Zwecken der Strafverfolgung an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. Angesichts der besonders im Internetumfeld vielfach begangenen Urheberrechtsverletzungen seien jedoch die Rechteinhaber auf die Herausgabe dieser Daten durch die jeweiligen Internet Provider angewiesen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage auf Auskunft sehe zwar der derzeit im Bundestag beratene Gesetzentwurf »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« vor, werde aber nun praktisch durch den § 113 b TKG-E gleich wieder zurückgenommen. »Es ist für mich ein Unding, in einem Gesetz einen Auskunftsanspruch als wesentliche Neuerung zu verkünden und ihn durch ein anderes Gesetz stillschweigend zu beerdigen«, so Merk. Mit dem TKÜ-Gesetz werden u. a. die Bestimmungen der so genannten Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU umgesetzt sowie Änderungen in der Strafprozessordnung vorgenommen, die wegen einiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten erforderlich geworden sind.
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