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24.05.2007; 18:42 Uhr
EU-Kulturminister stimmen Novelle der Fernsehrichtlinie zu
Kritik angesichts der Ausnahmen vom Verbot der Produktplatzierung

Nach dem Europäischen Parlament haben nun wie erwartet auch die EU-Kulturminister sich auf einen Gemeinsamen Standpunkt zur Revision der EU-Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« geeinigt. Wie der Kulturstaatsminister Bernd Neumann am 24.5.2007 mitteilte, seien nun »die besten Elemente aus den Vorschlägen von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat« zur neuen »Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste« vereinigt worden. Die Novelle erfasst zukünftig Dienste des klassischen Fernsehens ebenso wie neue fernsehähnliche Dienste auf Abruf unabhängig vom Übertragungsweg grundsätzlich gleichen Bedingungen zum Jugend- und Verbraucherschutz, zur Förderung kultureller Vielfalt und zum Medienpluralismus. Ferner werden die quantitativen Werberegelungen auf ein Mindestmaß begrenzt und flexibler gestaltet, Produktplatzierung bleibt zwar grundsätzlich verboten, jedoch sollen nach der Richtlinie Ausnahmen bei Kino- und Fernsehfilmen, Fernsehserien, Sportübertragungen und leichten Unterhaltungsprogrammen zulässig sein (hierzu und zu den weiteren Neuregelungen siehe Meldung vom 8.5.2007).

Bis zuletzt umstritten war vor allem der letzte Punkt der Produktplatzierung. Neumannn gestand zu, dass die deutsche Position eines Totalvebots nicht durchzusetzen war, zeigte sich aber mit dem nun gefundenen Kompromiss insbesondere zu Kennzeichnungspflichten zufrieden. Seine Parteikollegin Ruth Hieronymi, die als Abgeordnete im EU-Parlament die zuständige Berichterstatterin ist, begrüßte die Entscheidung der Minister und zeigte sich optimistisch, dass das Parlament dem Richtlinienvorschlag nun auch in zweiter Lesung zustimmen werde. Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Waitz, hingegen bezeichnete die getroffenen Regelungen zur Werbung allgemein als verpasste Chance einer Liberalisierung. Grietje Bettin als Pendant der Grünen im Bundestag zeigte sich enttäuscht von dem Kompromiss, der nun Schleichwerbung zulasse; ihrer Meinung nach sei in erster Linie Lobbyinteressen nachgegeben worden.

Für die Verbände der deutschen Zeitungs und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ wiederum sind die getroffenen Entscheidungen Anlass zur Besorgnis. Der BDZV forderte nun eine nationale gesetzliche Regelung, der zufolge Produktplazierungen in Deutschland auch künftig verboten bleiben sollen, um so die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten zu verhindern. Laut dem VDZ blieben die Kennzeichnungpflichten der zu Werbezwecken bezahlten Medieninhalte allein für Produktplatzierung hinter dem für alle anderen Medien europarechtlich geltenden Niveau zurück. Beide Verbände reagierten aber verhalten positiv auf den Umstand, dass die elektronische Presse nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen solle. Laut Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik des VDZ bleibe es aber bei dem fatalen Schritt, für einen Teil der journalistisch-redaktionellen Medien im zugangsoffenen Internet die Grundsätze der Pressefreiheit durch rundfunktypisch intensivierten Staatszugriff zu verdrängen.

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