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13.06.2007; 14:52 Uhr
CISAC geht im Streit um Gegenseitigkeits- und Lizenzverträge auf Brüssel zu
Zugeständnisse bei Fragen der Exklusivität, Mitgliedschaft und Territorialtität der Lizenzen
Die Confédération Internationale des Sociétés d'auteurs et Compositeurs (CISAC) hat der Europäischen Kommission einen Entwurf von Verpflichtungszusagen im Zusammenhang des laufenden Verfahrens gegen den CISAC-Modellvertrag und die entsprechenden bilateralen Verträge unter den Verwertungsgesellschaften für Lizenzvergabe-Vereinbarungen vorgelegt. Hintergrund des im Januar 2006 eingeleiteten Verfahrens waren die Bedenken Brüssels, die u. a. die Regelungen zur Lizenzierung der Weitersendung von Musik via Internet, Kabel und Satellit im europäischen Wirtschaftsraum betrafen. Nach Ansicht der Generaldirektion Wettbewerb würden die bemängelten Beschränkungen zu »de facto«-Monopolen der nationalen Verwertungsgesellschaften führen und sommit den Wettbewerb behindern (siehe hierzu Meldung vom 8.2.2006). Zwar betonte die CISAC weiterhin ihren gegenteiligen Standpunkt, gestand aber zur Wahrung der Balance zwischen Nutzern und Urhebern zu, auf die - in ihrem Modellvertrag und in den jeweiligen Gegenseitigkeitsverträgen zwischen den Verwertungsgesellschaften - vorgesehene Exklusivitätsklausel bei der Vergabe von Lizenzen zu verzichten. Zudem sollen CISAC und die unterzeichnenden Verwertungsgesellschaften in ihren Verträgen klarstellen, dass das Recht des Urhebers, frei über einen Wechsel seiner Mitgliedschaft entscheiden zu dürfen, gewahrt werde. Hinsichtlich der Frage der Territorialitätsklausel haben die Verwertungsgesellschaften zugesagt, sich jeweils das Recht zur Einräumung multiterritorialer Lizenzen zu gewähren. Verhindert werden soll so eine nachteilige, nämlich rückläufige Entwicklung der Abgaben zu Lasten der Urheber. Als Zeitplan sehen die formell gebilligten Verpflichtungszusagen hinsichtlich Exklusivität und Mitgliedschaft jeweils eine Umsetzung innerhalb von 30 Tagen ab Annahme derselben durch die Kommission gem. Art. 9 Verodnung (EG) 1/2003 vor; bei der Frage der Territorialität ist die Umsetzung für den Internetbereich auf 6 Monate und für den Kabel- und Satellitenbereich auf 9 Monate festgelegt. Nachtrag: Die Europäische Kommission hat am 14.6.2007 nun die betroffenen Dritten, d. h. vor allem die Autorenverbände, aufgefordert, bis zum 9.7.2007 zu den Vorschlägen der CISAC Stellung zu nehmen. Dokumente:
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