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03.07.2007; 16:08 Uhr
ARD: »Kritik des VPRT an Digitalstrategie völlig überzogen«
Keine Programme zu erwarten, die nicht auch von einem zukünftigen RStV gedeckt sind
Die ARD wird sich selbstverständlich an die Brüsseler Vorgaben bei der der Ausgestaltung seiner Programme halten, solange keine staatsvertragliche Umsetzung erfolgt ist. Dies erklärte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff am 3.7.2007 und wies damit die Kritik des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) an der Digitalstrategie des »Ersten« als »völlig überzogen« zurück. Sowohl Brüssel als auch die Politik in Deutschland habe ausdrücklich die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt. Mit dem von ARD geplanten Audio- und Videoportal werde lediglich das bisher auf auf den Internet-Seiten der Landesrundfunkanstalten verstreute Download-Angebot gebündelt. Dies sei lediglich ein zeitgemäßer Service, mit man sich an das veränderte Sehverhalten anpasse. Unabhängig davon gelte aber der Grundsatz »Umbau statt Ausbau«. Aus diesem Grunde sieht Raff auch einer Klage vor dem EuGH gelassen entgegen: Sie werde ins Leere gehen. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3080: http://www.urheberrecht.org/news/3080/
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