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28.06.2007; 15:20 Uhr
VPRT: Rechtliche Schritte gegen Ausbau des Digitalangebots von ARD möglich
ARD rechtfertigt neue Strategie mit Mehrwert für die Gesellschaft
Die in der letzten Woche angekündigten Pläne der ARD, digitale Plattformen und Verbreitungswege offensiv für eigene Inhalte zu nutzen, stößt auf immer größeren Widerstand bei den privaten Rundfunkveranstaltern. Laut der »FAZ« vom 28.6.2007 sieht Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk e.V. (VPRT), in der Ankündigung von ARD einen Verstoß gegen den jüngst zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Maßnahmekatalog zur Verwendung der Rundfunkgebühren. Darin sei ein klar umrissenes Genehmigungsverfahren für neue Angebote von den Öffentlich-Rechtlichen vorgesehen, die ARD hingegen wolle vollendete Tatsachen schaffen, so Doetz. Letzteres sei deshalb zu befürchten, weil die Vorgaben des Maßnahmekatalogs, die in den Rundfunkstaatsvertrag eingarbeitet werden sollen, erst 2009 gelten sollen. Als letzte Konsequenz sei laut Doetz auch eine Klage auf Nichtigkeit der Vereinbarung vor dem EuGH denkbar sowie die Erwägung, national den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes zu beschreiten, um zu verhindern, dass die ARD Fakten schaffe, bevor der Gesetzgeber handele. Die ARD rechtfertigt ihre neue Strategie damit, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen (Public Value), zu dessen Sicherstellung zukünftig jede Maßnahme inhaltlicher, finanzieller oder organisatorischer Art dienen soll. Eine möglichst klare Definition des Begriffs soll dabei in den Richtlinien nach § 11 Abs. 4 RStV festgehalten werden. Hinsichtlich der Umsetzung der mit Brüssel vereinbarten Eckpunkte soll hingegen die Rundfunkkommission der Länder bereits beschlossen haben, sich mit den öffentlich-rechtlichen Sendern auf ein sofortiges Inkrafttreten des Maßnahmekatalogs zu verständigen (siehe Meldung vom 18.6.2007). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3075: http://www.urheberrecht.org/news/3075/
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