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03.07.2007; 16:29 Uhr
Brüssel kratzt weiter am Rundfunkprivileg
Kommission fordert gleichberechtigte Behandlung von Mobilfunkdiensten mit Rundfunk

Die Europäische Kommission hat am 2.7.2007 die Verhandlungspositionen der EU für die diesjährige Weltfunkkonferenz (WRC-07) mitgeteilt und dabei erneut das Ziel einer effizienten und koordinierten Frequenzverwaltung betont. Nach Ansicht von Brüssel nimmt die wertvolle Naturreserve der Funkfrequenzen wegen ihrer bedeutenden gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine zentrale Stellung bei der Vollendung des EU-Binnenmarkts ein. Mit Blick auf die Konvergenz im mobilen Telekommunikationsumfeld bedeute dies, die Chancen zu nutzen, die mit dem digitalisierungsbedingten Freiwerden von Frequenzbändern vor allem im UHF-Band einhergingen (so genannte »digitale Dividende«).

Aus diesem Grunde empfiehlt die Kommission, die bisher in Europa bestehende Primärzuweisung im UHF-Band an Rundfunkdienste aufzugeben, und nunmehr Rundfunk- und Mobilfunkdienste einen gleichen Status einzuräumen. Nach Ansicht der Kommission führe dies zu einer größeren Flexibilität, befördere die Zusammenarbeit mit der Industrie des Mobilfunksektors und gewährleiste schließlich, dass technologischen Neuerungen bessere Entwicklungschancen gegeben würden. Dieser Ansatz der Mitteilung liegt auf derselben Argumentationslinie, die die Kommission auch beim Review des EU-Rechtsrahmens im Telekommunikationssektor verfolgt und mit der sie für einen marktorientierten Regulierungsansatz und für einen Frequenzhandel eintritt (siehe hierzu Meldung vom 21.2.2007). Gegen einen solchen Ansatz haben sich jedoch auf nationaler Ebene zuletzt sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch Vertreter des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks gestellt.

Im Rahmen der von der Internationalen Fernmeldeunion organisierten WRC-07 wird die ITU-Vollzugsordnung für die Nutzung der weltweit verfügbaren Frequenzen für den Funkdienst festgelegt. Die EU nimmt dabei lediglich als nicht stimmberechtigtes Mitglied teil. Jedoch soll die Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat sicherstellen, dass die bei der WRC-07 stimmberechtigten EU-Mitgliedstaaten einheitliche Verhandlungspositionen vertreten, die im Einklang mit der Gemeinschaftspolitik stehen.

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