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23.07.2007; 16:25 Uhr
LG Hamburg vertagt Entscheidung in der Hauptsache über Contergan-Film
Grund sind die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen Urteile im einstweiligen Rechtschutzes
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren über das Verbot des WDR-Zweiteilers »Eine einzige Tablette«, der den Skandal um das Schlafmittel Contergan zum Thema hat, ist verschoben worden. Wie die Berliner Tageszeitung »Der Tagesspiegel« am 20.7.2007 meldet, hat das Landgericht Hamburg eine Aussetzung des Verfahrens beschlossen und als Verkündungstermin nun den 21.9.2007 vorgesehen. Ursprünglich sollte eine Entscheidung am 20.7.2007 ergehen. Grund hierfür seien, so der »Tagesspiegel«, die Verfassungsbeschwerden des Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH sowie des damaligen Opferanwalts gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, nach denen die Filmfassung des Zweiteilers nicht so schwerwiegend in die (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechte des Pharmakonzerns und des Opferanwalts eingreife, um eine Untersagung des Films zu Lasten der Kunstfreiheit zu rechtfertigen (siehe hierzu Meldungen vom 25.6. und 10.4.2007). Die Pressekammer des LG Hamburg will nun erst den Ausgang der Verfassungsbeschwerdeverfahren abwarten, um dann sein Urteil zu fällen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3088: http://www.urheberrecht.org/news/3088/
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