Institut für Urheber- und Medienrecht

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31.07.2007; 10:08 Uhr
Landesmedienanstalten streiten um Status von Sat.1 als Vollprogramm
LMS plädiert weiterhin für Entzug der Sendelizenz, LMK verteidigt seine Entscheidung

»Spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung »Sat.1 NEWS - Die Nacht« zum 31.8.2007 genügt das Programm »Sat.1« nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages«. Dies erklärte der Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), Gerhard Bauer und geht damit auf Konfrontationskurs mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die als die bundesweit für »Sat.1« zuständige Medienanstalt am 26.7.2007 gerade dieses Kriterium auch weiterhin - nach der Absetzung mehrerer Nachrichtensendungen - als erfüllt ansah (siehe Meldung vom 26.7.2007).

Nach Meinung Bauers genüge die von der LMK vorgenommene Auslegung der sich aus dem Charakter als Vollprogramm ergebenden Anforderungen an den Informationsgehalt eines Fernsehprogramms nicht den rundfunk- und verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Laut einem Gutachten der LMS müsse jeder der ein Vollprogramm ausmachenden Bereiche der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen erkennbaren Teil des Gesamtprogramms darstellen, was jeweils bei 10 Prozent zu bejahen sei. Zusätzlich sei aber auf jeden Teilbereich das Kriterium der Vielfalt dahingehend angewandt werden, dass der Informationsbegriff nicht »entkernt« werde: Ebenso, wie »Information« sich nach BVerfG-Rechtsprechung nicht allein auf politische Information im engeren Sinne beschränke, dürfe dieses Element aber auch nicht gänzlich entfallen oder »boulevardisiert« werden, sondern müsse ebenfalls ein gewisses Mindestmaß aufweisen. Dabei schlägt das Gutachten eine Quantisierung nach Minutenanteilen von Nachrichtensendungen und Magazinsendungen mit Nachrichten, gemessen am Gesamtanteil des Vollprogramms, vor, so beispielsweise mindestens 15 Minuten netto Nachrichtensendungen an Wochentagen zwischen 17 und 23.00 Uhr. Bauer bemängelte zudem eine mangelnde Einbeziehung der anderen Landesmedienanstalten seitens der LMK.

Laut »spiegel online« wies der Direktor der LMK, Manfred Helmes die Kritik aus dem Saarland zurück. »Wir machen unseren Job ordentlich«, im Übrigen entscheide die LMK in solchen Fällen »alleinverbindlich und abschließend«, womit Helmes auf den Vorwurf Bauers reagierte, die LMK hätte sich im Kreis der Landesmedienanstalten abstimmen sollen. Laut »spiegel online lehne er eine »Wunschliste« mit der Vorgabe konkreter Minutenzahlen und Inhalte ab, da hierfür keine ausreichende gesetzliche Grundlage zugunsten der Landesmedienanstalten bestehe.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Medienrechtliche Anforderungen an die Veranstaltung privater Vollprogramme unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Information, Aufsatz von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Rostock, ZUM 2002, 106-114
[IUM/hl]

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