Institut für Urheber- und Medienrecht

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12.09.2007; 10:48 Uhr
Weitere Reaktionen zum Rundfunkurteil des BVerfG
Länder betonen eigenen Spielraum bei der Gebührenfestsetzung - Raff: »Indexierungsmodell interessante Option«

Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Rundfunkgebührenfestsetzung stößt auch bei den »unterlegenen« Bundesländern auf Zustimmung. Der Vorsitzende der Rundfunkkommision der Länder, Kurt Beck (SPD), bezeichnete die Entscheidung als einen Sieg sowohl für die Rundfunkfreiheit als auch für die Rundfunkgebührenzahler. So sei die Balance zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk gestärkt worden ebenso wie die Entwicklungsgarantie für ARD und ZDF im digitalen Umfeld. Einig war sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident mit seinen Kollegen aus Baden-Württemberg und Bayern, Günther Oettinger (CDU) und Edmund Stoiber (CSU), aber auch, dass der Handlungsspielraum der Bundesländer bei der Gebührenfestsetzung deutlich gestärkt worden sei. Alle drei hoben hervor, dass das BVerfG die Befugnis der für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Bundesländer bestätigt habe, von den Empfehlungen der KEF aus gesamtwirtschaftlichen Erwägungen abzuweichen, wenn damit eine unangemessen hohe Belastung des einzelnen Gebührenzahlers vermieden werden könne. Oettinger begrüßte es zudem, dass weiterhin Spielraum für eine zukünftige Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestehe, da das BVerfG alternative Modelle zur Gebührenfestsetzung wie etwa das Indexierungsmodell ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig anerkannt habe. Damit stellte er sich gegen seine Parteikollegen Wolfgang Börnsen und Reinhard Grindel, die - als Abgeordnete des Bundestags letztlich zur Entscheidung über das Verfahren der Gebührenfestsetzung nicht zuständig - für die Beibehaltung des jetzigen Systems der Rundfunkgebühren eintreten. Auch der ARD-Vorsitzende Fritz Raff nannte das Indexierungsmodell am 12.9.2007 »eine interessante Option, um die Festsetzung der Gebühr von sachfremden Erwägungen frei zu halten«.

Im Tonfall kämpferisch forderte der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, die Ministerpräsidenten und Länderparlamente dazu auf, in der Konsequenz der Entscheidung der Karlsruher Richter die Rechte und Interessen der Gebührenzahler stärker zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite müssten nun nach Eumanns Ansicht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Ausnahme Sport aus Werbung und Sponsoring aussteigen, da sie ja aus dem aktuellen Rechtsstreit in der Frage der Gebührenfinanzierung gestärkt hervorgegangen seien. Für die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) habe Karlsruhe zudem deutlich gemacht, dass im Rahmen der dualen Rundfunkordnung auch der private Rundfunk zu publizistischer Vielfalt verpflichtet sei und nicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe enthoben werde.

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[IUM/hl]

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