Institut für Urheber- und Medienrecht

Home » News  
   
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, vorbehalten.

21.09.2007; 12:27 Uhr
ARD gegen Verzicht auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Konsequenz wäre um 1,42 EUR höhere Rundfunkgebühr

Gegen einen Verzicht auf Werbung in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich der ARD-Vorsitzende Fritz Raff ausgesprochen. Werbung hat heute eine wichtige Funktion in der Gesellschaft, sie bildet den Lifestyle der Gegenwart ab, ist unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens, so Raff am 21.9.2007. Damit verschaffe sie auch dem Programm die notwendige Glaubwürdigkeit, in der Mitte des Lebens zu stehen; darüber hinaus habe Werbung in den publikumsstarken Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten auch den Charakter einer regionalen Information. Im Übrigen sei ja unbestritten, dass auch in Zukunft die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen ebenso wie die Dritten Fernseh-Programme und nach 20.00 Uhr auch die »Das Erste« werbefrei bleiben werde.

In Reaktion auf das Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.9.2007 (Veröffentlichung erfolgt in der Novemberausgabe der ZUM, Heft 11) hatte sich der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, dafür ausgesprochen, mit der Ausnahme Sport aus Werbung und Sponsoring auszusteigen, da die Öffentlich-Rechtlichen ja aus dem aktuellen Rechtsstreit in der Frage der Gebührenfinanzierung gestärkt hervorgegangen seien (siehe Meldung vom 12.9.2007). Einen Hinweis für solche Schritte kann hingegen Raff dem Urteil des BVerfG nicht entnehmen. Im Übrigen verwies er auf die Konsequenzen eines solchen Verzichts, nämlich den Wegfall von rund 365 Mio. EUR an Netto-Werbeeinnahmen, die dann durch eine um 1,42 EUR höhere Rundfunkgebühr kompensiert werden müsse. »Das kann niemand wollen«, so Raff.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3155:

http://www.urheberrecht.org/news/3155/


Zurück zur Liste


Nach  

Bitte beachten Sie:
  • Als Förderer des Instituts erhalten Sie die aktuellen Nachrichten auch via Email-Newsletter. Bitte wenden Sie sich mit diesbezüglichen Fragen per Email an uns.
  • Die News können auch via RSS-Feed abgerufen werden.

 

Seitenanfang