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16.10.2007; 11:04 Uhr
KEF-Berichtsentwurf: Rundfunkgebühren steigen 2009 um 93 Cent
Rundfunkanstalten nehmen noch Stellung, endgültiger Vorschlag liegt Januar 2008 vor

Auf 93 Cent beziffert die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den Zeitraum von 2009 bis 2012 in ihrem Berichtsentwurf. Laut »Digitalfernsehen.de« vom 15.10.2007 weicht die KEF damit um rund 50 Cent von dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf ab, der bei 1,44 EUR lag. Ob es noch zu geringfügigen Abweichungen - nach oben oder nach unten - kommen wird, hängt nun davon ab, inwieweit die Stellungnahmen der drei Rundfunkanstalten zu dem Berichtsentwurf die KEF die hierzu veranlassen. Auf jeden Fall muss sie die Positionen in ihren endgültigen Bericht aufnehmen, den sie im Januar 2008 vorlegen will und auf dessen Grundlage die Rundfunkkommission der Länder endgültig über die Gebührenerhöhung entscheidet. In seinem Urteil vom 11. September 2007 hat das Bundesverfassungsgericht jüngst die Grenzen genauer gefasst, innerhalb denen die Ministerpräsidenten von der Empfehlung der KEF abweichen dürfen. Derzeit beträgt die Rundfunkgebühr 17,03 EUR.

Dabei gestanden die Karlsruher Richter den Ministerpräsidenten zu, im Rahmen einer Abwägung auch die wirtschaftlichen Interessen der Gebührenzahler berücksichtigen zu dürfen sowie die allgemeine wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder die sonstigen Abgabenbelastungen der Bürger. Dies gelte aber nur dann, sofern dies sich auf die finanzielle Belastung der Gebührenzahler oder deren Zugang zur Information auswirkten (siehe Meldung vom 11.9.2007 sowie ZUM 2007, 712-730). Für die Gebührenperiode 2009-2012 nicht von Relevanz werden mögliche Entscheidungen der Ministerpräsidenten zu einer Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells. Dabei liegen ihnen für ihre Beratungen am 18./19.10.2007 verschiedene Vorschläge vor, u. a. die Varianten einer allgemeinen Medien- oder einer Haushaltsabgabe sowie zwei Vorschlägen für einen Verfahren der Steuerfinanzierung. Daneben hat die IHK Hessen vorgeschlagen, die Rundfunkgebührenpflicht an die der Wahlberechtigung zu knüpfen.

Aus Sicht der Wirtschaft plädiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) am 16.10.2007 für die eine Berechnung pro Haushalt oder pro Kopf,da dies ohne bürokratischen Mehraufwand zu handhaben sei und auch die Nutzung moderner Empfangstechnologien nicht behindere. Der Deutsche Journalisten-Verband hingegen gibt keinem der Modelle eine besondere Präferenz; seiner Ansicht nach sei vorrangiges Kriterium, eine sichere Finanzierungsgrundlage für journalistische Qualität zu schaffen.

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