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19.11.2007; 12:30 Uhr
Filmakademie fordert Pflichtabgabe von großen Verwertern
Drei Prozent vom Gesamtumsatz sollen deutsche Kinokultur unterstützen
Angesichts bestehender oder zumindest diskutierter Verwertungsformen von Kinofilmen fordert die Deutsche Filmakademie eine Filmförderabgabe aller Filmnutzer, vom Sender bis zum Internetbetreiber. Dies folgt aus einer von den Mitgliedern der Akademie am 17.11.2007 beschlossenen Resolution, mit der sie die Finanzierungsmöglichkeiten deutscher Filmhersteller denen in anderen europäischen Ländern angleichen wollen. Zu diesem Zweck soll eine auf den Gesamtumsatz bezogene drei-prozentige Filmabgabe als Pflichtabgabe für den deutschen Kinofilm im Filmfördungsgesetz (FFG) sowie »in den Rundfunkstaatsverträgen und allen anderen Lizenzierungs- und Genehmigungsverfahren« eingeführt werden. Verpflichtete sollen demnach alle großflächigen Filmverwerter und -vertreiber sein, wozu wohl auch große Telekommunikationsunternehmen zählen sollen. Um die Abgaben einzuziehen, stellt sich die Filmakademie die Einrichtung einer »Art Verwertungsgesellschaft« vor, die dann die Gelder verschiedenen Institutionen wie z. B. der Filmförderungsanstalt (FFA) zuführen soll. Nur so sehen die Mitglieder der Akademie die Rechte derer, die die Inhalte für neuartige Vertriebswege schaffen, angemessen gewahrt. Die Forderung einer stärkeren Beteiligung von Rundfunkanstalten im Rahmen der im FFG geregelten Finanzierung der Filmförderung sowie die Einbeziehung neuer audiovisueller Plattformen in die Abgabenpflicht hatten in den letzten Monaten verschiedene Verbänder der Filmwirtschaft erhoben, so der Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF), die Arbeitsgemeinschaft Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. (AG Kino - Gilde) und der Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) - siehe Meldungen vom 3.9., 18.6. und 16.2.2007. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3217: http://www.urheberrecht.org/news/3217/
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