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10.12.2007; 11:47 Uhr
VPRT: »Drei-Stufen-Test des ZDF ist eine erste Diskussionsgrundlage«
ZDF verwahrt sich bei Online-Kosten gegen Vorwurf des Wortbruchs

Nach der ARD haben sich nun auch die Gremien des ZDF auf ein Verfahren zur Durchführung des so genannten »Drei-Stufen-Tests« geeinigt. Zukünftig obliegt es dem ZDF-Fernsehrat, darüber zu entscheiden, ob ein neues Digital- oder Telemedienangebot vorliegt und dieses dem Test unterzogen werden muss; zugleich überwacht er auch die Einhaltung der Bestimmung.

Das Prüfungsverfahren in Gang bringen muss demnach der Intendant des ZDF, der für ein geändertes oder neues Angebot zunächst eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien vorlegen muss. Diese muss Angaben enthalten, dass das Angebot vom öffentlichen Auftrag gedeckt ist, welchen Beitrag es zum publizistischen Wettbewerb leistet, mit welchem Kostenaufwand es verbunden ist und welche Auswirkungen auf den Markt zu erwarten sind. Diese Eckpunkte werden in einem zweiten Schritt veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. Damit sollen dann potentiell betroffene Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die dann vom ZDF-Fernsehrat berücksichtigt werden ebenso wie weitere von diesem Gremium beauftragte externe Gutachten oder Experten. Zum Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt, letztere sind gem. § 31 ZDF-Staatsvertrag im zweijährigen alphabetischen Wechsel die Landesregierungen, derzeit ist es die sächsische Staatskanzlei.

Etwas konzilianter im Ton, inhaltlich aber wie schon zum von der ARD beschlossenen Drei-Stufen-Test fiel die Reaktion des Verbandes Privater Rundfunk und und Telemedien e.V. (VPRT) aus. Das ZDF-Modell sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung und eine erste Diskussionsgrundlage, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Unklar bleibe aber die Bedeutung der Stellungnahmen Dritter im Rahmen des Verfahrens: Bislang sollten sie aber offensichtlich keine Rechte eines Verfahrensbeteiligten erhalten. Ferner sollte die endgültige Entscheidung über die Zulassung eines Angebots nicht bei einem internen Gremium des ZDF liegen; vielmehr wäre hier an die Installierung einer unabhängigen externen Instanz zu denken. Auf Kritik stieß beim VPRT vor allem, dass es keinen Hinweis gebe, die bereits angelaufenen Angebote wie die »EinsExtra« der ARD oder die »ZDF-Mediathek« dem Drei-Stufen-Test unterziehen zu wollen. Dies zeige deutlich, so Doetz, dass eine anstaltsinterne Beschlussfassung nicht ausreiche, um die Rechtmäßigkeit und die Marktkonformität neuer Angebote ernsthaft zu beurteilen.

»Mit Nachdruck« wies unterdes ZDF-Intendant Markus Schächter in der Diskussion um die Online-Ausgaben des Senders den Vorwurf zurück, das ZDF hätte »Wortbruch begangen«. Vielmehr habe die KEF nachträglich die technischen Verbreitungskosten in die neuesten Berechnungen einbezogen und somit auch die ursprünglich abgesprochene Systematik verändert. So habe die KEF wie auch die Länder schon 2004 davon Kenntnis gehabt, dass die Selbstbindungserklärung sich auf die auch im normalen Fernsehbereich geltende Unterscheidung zwischen Programmkosten und Verbreitungskosten beziehe. Zugleich kündigte Schächter an, dass sich vor dem Hintergrund des strikten Sparkurses der letzten Jahre und mit Blick auf voranschreitende Digitalisierung der Investitionsbedarf in den technischen Bereichen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen werde. Die KEF hatte in ihrem 16. Berichtsentwurf für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 erklärt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio htten ihre Selbstverpflichtungserklärungen nicht eingehalten (siehe Meldung vom 21.11.2007).

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