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19.12.2007; 18:45 Uhr
BNetzA: »Deutschland bei Breitbandversorgung führendes Flächenland«
Hohe Wettbewerbsdynamik im Telekommunikationsmarkt - Telekom soll Auftragsstau bei Wettbewerbern beenden
»Bemerkenswerte Erfolge« verzeichnet der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias Kurth, bei dem Ziel seiner Behörde, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Sinne der Verbraucher zu steigern und zugleich Infrastrukturinvestitionen zu fördern. Dem Tätigkeitsbericht 2006/2007 zufolge ist der Anteil der Konkurrenten der Deutschen Telekom AG bei den Inlandsverbindungen auf ca. 45 Prozent gestiegen, bei den Inland-Gesprächsminuten liegt er bei etwas 25 Prozent. Aufgrund dessen habe man, so Kurth, auf eine Ex-ante-Kontrolle bei den Endkundenangeboten verzichten können. Der Zuwachs an neuen Anschlusskunden seitens der Wettbewerber der Telekom sei Kurth zufolge eng mit der Entwicklung des Breitbandanschlussmarktes verknüpft. Hier hätten die Wettbewerber einen Anteil von fast einem Drittel auf der Basis eigener Infrastruktur bzw. der entbündelten Teilnehemeranschlussleitung erreicht. Hinzu kämen darüber hinaus rund vier Mio. DSL-Anschlüsse auf Resale-Basis. Letztlich führe diese Dynamik insgesamt zu einer nationalen Breitbandpenetration von über 47 Prozent der Haushalte. »Deutschland gehört damit hinsichtlich der Breitbandversorgung zu den führenden Flächenländern«, so Kurth. Diese Wachstumsraten haben nach Ansicht der BNetzA aber auch zu einem Auftragsstau seitens der Wettbewerber geführt, da die Telekom nicht rechtzeitig die entsprechenden Teilnehmeranschlussleitungen zur Verfügung stellen könne. Kurth appellierte daher an den ehemaligen Monopolisten, seine Carrierkunden ebenso gut zu betreuen wie seine Endkunden. Unabhängig davon prüfe aber seine Behörde zugleich, ob hier eine Diskriminierung der Wettbewerber vorliege. Angesichts dieser Zahlen hat sich nach Ansicht des Präsidenten der gegenwärtige Regulierungsrahmen bewährt, der detaillierte Kenntnisse der jeweiligen Marktgegebenheiten erfordere, um die aktuellen Wettbewerbsentwicklungen auch in Zukunft zu erreichen. Er sehe daher keinen Bedarf für einen »Euroregulierer«, wie ihn die Europäische Kommission im Rahmen ihres Überarbeitungsvorschlages für den EU-Rechtsrahmen im Telekommunikationssektor vorgeschlagen hat (so genannter TK-Review, siehe Meldung vom 13.11.2007). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3255: http://www.urheberrecht.org/news/3255/
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