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10.04.2008; 09:47 Uhr
Umsetzungsgesetz zur Durchsetzungsrichtlinie passiert Rechtsausschuss
»Gewerbliches Ausmaß« bei Auskunftsanspruch und Richtervorbehalt bleiben, Abmahngebührendeckelung bei 100 EUR

Wie nach der Entwicklung der vergangenen Wochen zu erwarten war, passierte der Gesetzentwurf »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie am 8.4.2008 den federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD nahm das Gremium auf der Grundlage von durch das Bundesjustizministerium erarbeiteten Formulierungshilfen seine Beschlussempfehlungen zum Gesetzentwurf an. Diese sind dann Gegenstand der zweiten und dritten Lesung durch das Plenum des Deutschen Bundestages, die am morgigen Freitag stattfinden werden.

Wie schon berichtet, bleibt es im Zusammenhang mit der Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Dritte bei dem Kriterium des »gewerblichen Ausmaßes«, in dem der Rechtsverletzer gehandelt haben muss, und dem Richtervorbehalt, der dann greift, wenn Internet-Service-Provider so genannte Verkehrsdaten verwenden sollen, worunter dynamisch vergebene und somit nur vorübergehend gespeicherte IP-Adressen fallen. Wie Vertreter der Regierungsfraktionen erklärten, würde dieses Instrumentarium dazu taugen, die bisher von den Rechteinhabern angestrengten strafrechtlichen Verfahren zu reduzieren - die in der Regel dazu dienten, auf diesem Weg die Identität der Rechtsverletzer zu klären, um sie dann zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen - und gleichzeitig die Rechteinhaber im Kampf gegen Produktpiraterie zu stärken. Das Erfordernis des »gewerblichen Ausmaßes« hingegen soll nach Angaben der MdBs Jerzy Montag und Nicole Maisch (beide Bündnis 90/Die Grünen) regelmäßig dann erfüllt sein, wenn die Rechtsverletzung einen geldwerten Vorteil bedeutet. Ebenso beibehalten ist die - allein systematisch schon sehr diskussionswürdige - Deckelung des Aufwendungsersatzes von Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen im nichtgewerblichen Bereich mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung auf 100 EUR durch Einführung eines neuen § 97 a UrhG.

Letzteres ist auch der Grund für die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP, während vor allem SPD, Grüne und Die Linke diese Begrenzung im Sinne des Verbraucherschutzes als notwendig ansehen. Ablehnungsgrund des Gesetzes für die Grünen ist der Drittauskunftsanspruch, die diesen als einen »Koatu vor der Musikindustrie« bezeichnen und im Übrigen durch die EU-Durchsetzungsrichtlinie auch nicht als zwingend vorgegeben ansehen. Befasst sich der Bundesrat spätestens in seiner Sitzung am 23.5.2008 mit dem Gesetzesbeschluss und ruft er nicht den Vermittlungsausschuss an und eine schnelle Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes vorausgesetzt, könnten die neuen Regelungen noch im Sommer in Kraft treten.

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