Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.04.2009; 16:04 Uhr
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll Produktplatzierungen im TV erlauben
Länder wollen Werbung im Rundfunk nach Maßgabe der EU-Fernsehrichtlinie liberalisieren

Product Placement, das nach der »Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste« der EU-Kommission grundsätzlich zulässig ist, soll auch in Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie durch den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erlaubt werden. Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, planen die Bundesländer Regelungen für die legale Produktplatzierung im privaten Rundfunk vorzusehen, obwohl diese bei Erlass der Richtlinie von der Politik zunächst noch abgelehnt worden war (vgl. Meldung vom 5. Dezember 2007). Auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen könnten Product Placements künftig möglich sein. Die europäischen Vorgaben sehen dabei jedoch einen entsprechenden Hinweises z.B. in Form eines neutralen Logos zur Kenntlichmachung der Produktplatzierung vor.

Begrüßt wurden die Pläne der Politik unter anderem vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), dessen Vorsitzender Jürgen Doetz stellvertretend für die privaten Fernsehveranstalter von der Liberalisierung von Product Placements als einer »aus der wirtschaftlichen Situation heraus notwendigen Ergänzung unseres Einnahmepotentials« spricht. Eine Ausweitung auf den Printbereich fürchtet hingegen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Durch ähnliche Lockerungen im Zeitungsmarkt, die möglicherweise von werbetreibender Wirtschaft und Agenturen gefordert werden könnten, würde die redaktionelle Unabhängigkeit angezweifelt werden.

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