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27.01.2010; 15:51 Uhr
Novelle des Filmförderungsgesetzes
Neues FFG vor Sommerpause 2010 geplant

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz beschlossen. In der Novelle ist eine Abgabe für Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV Programmen vorgesehen, die sich an der Höhe der Abgabe für Kinobetreiber orientieren soll. Damit soll erstmals eine gesetzliche Abgabenpflicht für die genannten Verwerter festgeschrieben werden. Bislang zahlten Fernsehveranstalter und Programmvermarkter ihre Abgaben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der FFA. Die Bundesregierung verweist in ihrer Presseerklärung auf die Bedenken des Bundesverwaltungsgerichtes an der Verfassungsmäßigkeit der Filmabgaberegeln, die Grund für die jetzige Novelle gewesen seien.

In seinen Beschlüssen vom 25. Februar 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 47.07 u.a., ZUM 2009, 492) durch die unterschiedlichen Grundlagen der Filmabgabe eine Ungleichbehandlung der Fernsehveranstalter gegenüber den Kinobetreibern festgestellt und die Regeln zur Erhebung der Filmabgabe zur Vorabentscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (vgl. Meldung vom 26. Februar 2009).

Das VG Berlin hatte letztes Jahr entschieden, dass das Normenkontrollverfahren die Kinobetreiber nicht von ihrer Pflicht zur Zahlung der Filmförderabgabe entbindet (Az.: VG 22 L 147.09, vgl. Meldung vom 30. Juli 2009)

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