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10.03.2010; 21:00 Uhr
EU-Parlament droht in Sachen »ACTA« mit Klage
Kommission und Rat sollen Verhandlungen zum Abkommen offenlegen

In seiner gestrigen Sitzung hat das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, in der es die Kommission und den Rat dazu aufgefordert hat, die Verhandlungen zum »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) offen zu legen. Dies gebiete der Datenschutz bzw. Schutz der Privatsphäre. Außerdem sei die Kommission laut Lissabon-Vertrag dazu verpflichtet, das Parlament sofort und in vollem Umfang über den Stand internationaler Verhandlungen zu informieren.

Die Parlamentarier sprechen sich konkret gegen ein »Three Strikes-Modell« und gegen Personendurchsuchungen an EU-Grenzen aus. Einer Klärung bedürften zudem diejenigen »ACTA«-Bestimmungen, die Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Geräten wie Handys und MP3-Playern ohne Durchsuchungsbefehl vorsehen.

Nach Berichten von »golem.de« dokumentiert ein Verhandlungsdokument des EU-Rates vom 12. Februar 2010, das mittlerweile aufgetaucht ist, dass die EU mit »ACTA« einen »Mehrwert gegenüber Trips« (Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) schaffen will. So sei unter anderem ein «Notice-and-take-down-Verfahren« vorgesehen. Internet Service Provider könnten nur einer Störerhaftung (und Mittäterschaft) entgehen, wenn sie nach Anzeige über verletzende Inhalte sofort die betreffenden Dateien löschen bzw. den Zugang dazu sperren.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich unterdessen gegen Internetsperren aus. Sie halte Sperrgesetze, wie sie z.B. in Frankreich bereits bestehen (»Hadopi-Gesetz«), »grundsätzlich für einen falschen Weg, auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen«. Dies sei der Standpunkt der Bundesregierung.

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