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12.05.2010; 12:36 Uhr
Nachrichtenagentur ddp verklagt dpa
»Wettbewerbsbehindernde« Verträge der dpa sollen nicht verwendet werden

Nachdem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) gegen die Nachrichtenagentur Deutscher Depeschendienst (ddp) Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben hatte, um »geschäftsschädigende Vorwürfe« und deren Zusammenschluss mit dem deutschsprachigen Dienst der US-amerikanischen Associated Press kartellrechtlich überprüfen ließ (vgl. Meldung vom 8. April 2010), geht nun auch die ddp gegen die dpa vor.

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, ist beim Landgericht Frankfurt am Main am 15. April eine Klage auf Unterlassung eingegangen, in der die ddp Wettbewerbsbehinderungen durch die dpa geltend macht und beanstandet, dass die »ohnehin schon fragwürdigen Fünfjahresverträge« (der Agentur mit Zeitungen, Magazinen oder Sendern) sich automatisch um weitere fünf Jahre verlängern, wenn nicht zwölf Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Durch diese Verträge der dpa wäre es Medienkunden »wirtschaftlich unmöglich, auf günstigere Anbieter (...) zurückzugreifen«.

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