OLG Düsseldorf kündigt an, Berufung in weiterer Klage gegen »spickmich.de« zurückzuweisen
In einem weiteren Verfahren gegen das Schülerportal »spickmich.de« vor dem OLG Düsseldorf zeichnet sich eine weitere Niederlage ab. Die Düsseldorfer Richter kündigten an, die Berufung zurückzuweisen, wie »Heise Online« berichtet. Wie in der Vorinstanz, dem LG Duisburg, befand auch das OLG Düsseldorf, dass die Lehrerin Bewertungen ihrer beruflichen Leistungen dulden müsse. Nachdem die erste Klage einer Lehrerin auch vor dem BGH gescheitert war, legte diese Verfassungsbeschwerde ein (vgl. Meldung vom 27. Juli 2009). Nach Ansicht von Dr. Ralph Oliver Graef hat der BGH im Rahmen der Interessenabwägung die Tragweite des Bewertungsportals für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer verkannt. Die Bewertungskriterien wie »menschlich« und »cool und witzig« beträfen nicht nur, wie vom BGH angenommen, die berufliche Sozialsphäre, sondern die gesamte Persönlichkeit des Lehrers und hätten auch im gesamten lokalen Umfeld der Schule Bedeutung.
Update 22. September 2010: Nach Berichten von »Telemedicus« hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil nicht zur Entscheidung angenommen. Es verzichtete auf eine Begründung der Nichtannahme.
Dokumente:
- Meldung auf Heise Online vom 26. August 2010
- Urteil des BGH vom 23. Juni 2009, Az. VI ZR 196/08, ZUM 2009, 753 (Volltext bei Beck Online)
- Urteilsanmerkung von Ralph Oliver Graef, ZUM 2009, 759 (Volltext bei Beck Online)
- Meldung auf Telemedicus vom 22. September 2010
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