mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.10.2010; 19:12 Uhr
Keine endgültige Einigung zu »ACTA«- weitere Treffen nicht geplant
Aktueller Entwurf veröffentlicht

Nach der 11. Verhandlungsrunde in Tokio haben die »ACTA«-Verhandlungspartner Australien, Kanada, EU (vertreten durch die Kommission, die belgische Ratspräsidentschaft sowie die Mitgliedsstaaten), Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und USA keine endgültige Einigung erzielen können. Laut Pressemitteilung war das Treffen in Japan jedoch das letzte Treffen. Die wenigen noch ausstehenden Punkte würden, so die Verhandlungspartner, in den nächsten Wochen gelöst.

Nach wie vor wird der Umfang des Abkommens als einer der Hauptstreitpunkte angesehen (vgl. Meldung vom 10. September 2010). So ist z.B. noch nicht endgültig entschieden, ob Markenrechte auch unter das Kapitel über Maßnahmen im digitalen Umfeld fallen sollen. Patente sind inzwischen nicht mehr Gegenstand des Kapitels über Grenzmaßnahmen. Dieser Punkt war besonders streitig, weil 2008 infolge von Patent-Grenzmaßnahmen der EU die Einfuhr zulässiger medizinischer Produkte verhindert wurde (ein Streitschlichtungsverfahren bei der WTO ist anhängig).

Im Internet-Kapitel des Abkommens wurde die Providerhaftung gestrichen. Stattdessen enthält Kapitel 5 eine Bestimmung über die Pflicht von Online Service Providern, Rechteinhabern die Identifizierung von Nutzern zu ermöglichen, die angeblich ihr Konto zu Rechtsverletzungen nutzen. Voraussetzung ist, dass die Information zum Schutz der Rechte benötigt wird und eine »rechtlich ausreichende Forderung« vorliegt. Prof. Michael Geist aus Kanada sieht in dem aktuellen Kapitel große Abstriche gegenüber den ursprünglichen Forderungen der USA und nennt es daher »ACTA Ultra Lite«. Jetzt entsprächen die Maßnahmen im digitalen Umfeld eher denen der WIPO Internet Verträge WPPT und WCT.

Dokumente:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4055:

https://www.urheberrecht.org/news/4055/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.