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16.11.2010; 12:51 Uhr
»ACTA« ist fertig gestellt
Verhandlungspartner erklären: Alle ausstehenden Fragen gelöst

Die Verhandlungspartner des »Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)« haben am 15. November 2010 den fertig gestellten Abkommenstext veröffentlicht. Nach dem letzten Treffen wollte man die verbleibenden Differenzen außerhalb eines weiteren Treffens beseitigen (vgl. Meldung vom 6. Oktober 2010). Nun teilten die Verhandlungspartner gemeinsam mit, dass alle ausstehenden Fragen gelöst worden seien. Im Kapitel über Maßnahmen im digitalen Umfeld (Section 5) sind beispielsweise keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen in digitalen Netzwerken mehr vorgesehen (vgl. zum letzten Entwurf die o.g. Meldung). Die entsprechende Bestimmung beschränkt sich auf die Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Nationale Regelungen zur Beschränkung der Providerhaftung sind den Verhandlungsstaaten freigestellt, wie einer Fußnote zu entnehmen ist. Der finale Textentwurf steht den beteiligten Nationalstaaten nun zur Ratifizierung zur Verfügung. Der US-amerikanische Präsident Barack Obama wird nach Angaben von »PCWorld« versuchen, das Abkommen am Kongress vorbei als Exekutivakt zu implementieren.

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