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30.11.2012; 11:50 Uhr
Bundestag berät in erster Lesung Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Opposition kritisiert Entwurf als »kontraproduktiv« und »rückwärtsgewandt«

Der Bundestag hat gestern Nacht ab 23:00 Uhr den stark diskutierten Gesetzesentwurf des Kabinetts für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in erster Lesung beraten. Dem Ticker des »Focus« über die dünn besetzte Bundestagsdebatte (30 - 40 Personen) zufolge sieht Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion das große öffentliche Interesse an dem Entwurf darin, dass es sich bei der Diskussion um ein Abziehbild der Diskussion um die Finanzmärkte handele. »Es geht um die Frage, wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll«. Im Freiheitsraum Internet dürfe nicht das Recht des Stärkeren vorherrschen. So verwies auch Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium, laut »Heise Online« auf den Zweck des Entwurfs, Presseerzeugnisse im Netz vor gewerblichen Zugriffen durch Suchmaschinen und entsprechend arbeitende Dienste zu schützen. Diese »schlanke und ausgewogene Fassung« biete eine sehr gute Grundlage für die Debatte, »für die wir den Schutz in der Dunkelheit nicht gebraucht hätten«. Damit kritisierte der Abgeordnete den späten Zeitpunkt der Debatte nach der Tagesordnung und wies darauf hin, dass das Internet nicht schläft. Unter anderem wurde der Entwurf über den Kurzmitteilungsdienst »Twitter« stark diskutiert, wobei hier die Gegner in der Überzahl waren.

Während der CDU/CSU-Fraktionsabgeordnete Thomas Silberhorn den Schutzbereich des Gesetzesentwurfs als sehr klar definiert und begrenzt lobte und lediglich hinsichtlich der Definition »gewerblicher Nutzungen« mögliche Abgrenzungsschwierigkeiten in Erwägung zog, bezeichnete die Linke Petra Sitte die Vorlage als »denkbar schlampig formuliert«. Mit dem Hinweis auf die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts (vgl. Meldung vom 28 November 2012), forderte sie die Koalition auf, ihre »Angst vor der Bild-Zeitung zu überwinden«, auf »schlaue Menschen zu hören« und das Leistungsschutzrecht zurückzuziehen. Auch Grünen-Politikerin Tabea Rößner kritisierte einem Bericht der »FAZ« zufolge den Entwurf, der ihrer Meinung nach »erhebliche Rechtsunsicherheit« aufwerfe. Sie schlussfolgerte: »Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling«. Im übrigen sei der Entwurf »rückwärtsgewandt«. SPD-Medienpolitiker Martin Dörmann bezeichnete den Entwurf laut »Heise Online« als »kontraproduktiv«. Zwar sei es nicht hinzunehmen, wenn einzelne Portale geschützte Artikel selbst vermarkteten. Die Koalition wolle aber Suchmaschinen entgeltpflichtig machen, wenn sie verlinken. Der Gesetzesentwurf wird nun an die Fachausschüsse weitergereicht. Der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf es nicht.

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. Google hat eine große Kampagne gegen den Gesetzesentwurf gestartet (vgl. Meldung vom 28. November 2012), das Max-Planck-Institut hat eine Stellungnahme gegen den Entwurf veröffentlicht (vgl. Meldung vom 28. November 2012) und die Jugendorganisationen aller Parteien sprechen sich gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts aus.

Die Google-Kampagne ist unter anderem bei den Ministern auf starke Kritik gestoßen. So bezeichnete Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Kampagne laut dem »Handelsblatt« als einen peinlichen und durchsichtigen, auf dem Höhepunkt einer Zeitungskrise gestarteten Versuch mit dem sich der Konzern selbst schwer geschadet habe. Google missbrauche seine Marktmacht, um sich auf Kosten deutscher Verlage Einnahmen zu sichern. Die Politik werde sich nicht durch die Kampagne unter Druck setzen lassen, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) dem »Handelsblatt«. Er gehe davon aus, dass der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag eine klare Mehrheit erhalte. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte in der Mittwochsausgabe des »Handelsblatts«, sie sei erstaunt, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen versuche, die Meinungsbildung zu monopolisieren. »Es gibt noch andere Suchanbieter als Google«.

Die Debatte wird nun durch eine Studie des Instituts für Strategieentwicklung (ISFE) bereichert. Danach sind 44 Prozent der Internetnutzer zwischen 14 und 69 Jahren gegen das neue Leistungsschutzrecht. 17 Prozent waren dafür, 39 Prozent hatten keine Meinung. Im Vorwort erklärt Hergen Wöbke, Geschäftsführer des Instituts, dass sich die Regierung auf einen unglücklichen Pfad begeben habe, indem sie versuche, in einem aus dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb resultierenden Konflikt Partei zu ergreifen, und dabei Gefahr läuft, die Klärung wichtiger gesellschaftlicher Fragen auf Kosten der Internetnutzer in die Zukunft zu verlagern. Beim Leistungsschutzrecht gehe es nur vordergründig um Verlage und Suchmaschinen. Vielmehr gehe es um die Verfügbarkeit des wichtigsten Gutes in der Informationsgesellschaft. Wenn die Politik das verstanden habe, dann solle sie den Mut aufbringen, den bisherigen Entwurf zum Leistungsschutzrecht fallen zu lassen.

Anders sehen dies der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Nachdem die Verbände bereits am 27. November in einer Pressemitteilung auf die Google-Kampagne reagiert haben (vgl. Meldung vom 28. November 2012), haben sich die Präsidenten des BDZV und ZDV, Helmut Heinen und Prof. Hubert Burda, anlässlich der Kampagne in einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages gewandt. Einer Pressemitteilung des BDZV zufolge monieren die Präsidenten, dass der Internetriese seine marktbeherrschende Stellung im Eigeninteresse nutze und seine Nutzer instrumentalisiere. Hierbei sollte jeder wissen, dass Google noch zu viel mehr im Stande sei, ohne sich wie die deutsche Presse der Wahrheit verpflichtet zu fühlen.

 

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