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04.03.2013; 14:22 Uhr
Grüne fordern Eindämmung des Abmahnwesens
Hierzu gehören die Begrenzung des Auskunftsanspruchs, die Festlegung der Streitwertgrenze auf 700 Euro und die Einführung der Bagatellklausel

Die Bundestagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen hat heute in Berlin die Ergebnisse der vor etwa einem Jahr eingesetzten Projektgruppe Urheberrecht vorgestellt. Laut einer Pressemitteilung sollen hierdurch eine gerechte Vergütung für Kreative gesichert, gleichzeitig aber auch die Kriminalisierung der Nutzer verhindert werden. Die Fraktion unterscheidet bei der Vorstellung der u.a. auf zahlreichen Sachverständigenanhörungen beruhenden Ergebnisse zwischen kurzfristig zu erreichenden sowie mittel- und langfristigen Zielen. 

Zu den kurzfristig wichtigen Maßnahmen gehört die Eindämmung des Abmahnungswesens. Hierzu gehört nach Ansicht der Grünen die Begrenzung des 2008 eingeführten Auskunftsanspruchs (vgl. Meldung vom 11. Juli 2008) auf den »geschäftlichen Verkehr«. Bisher verlangt § 101 UrhG ein »gewerbliches Ausmaß«. Weiter soll der »fliegende Gerichtsstand« abgeschafft und der Streitwert auf 700 Euro begrenzt werden. Kläger hätten vielfach dazu geneigt, Klagen bei für sie vermeintlich günstigen Gerichten einzureichen welche dazu tendieren besonders hohe Streitwerte festzusetzen und regelmäßig und rasch einstweilige Verfügungen zu erlassen oder möglichst weit von Wohn- oder Geschäftssitz des Antragsgegners entfernt sind. Außerdem wollen die Grünen die nie durchgesetzte Bagatellklausel (vgl. Meldung vom 22. März 2006) einführen. Danach soll nicht bestraft werden, »wer Werke oder die Bearbeitung oder Umgestaltung von Werken nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum privaten Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt« oder an solchen Handlungen teilnimmt. Zur Eindämmung des Abmahnwesens soll ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Als weitere kurzfristige Maßnahme ist die Reform des Urhebervertragsrechts aufgeführt. Der entsprechende Antrag zur Reform des Urhebervertragsrechts sieht u.a. vor, Schlichtungsverfahren über gemeinsame Vergütungsregeln so zu gestalten, dass sie »am Ende zu einem für beide Seiten bindenden Ergebnis« führen. Weiter sollen Vereinigungen von Urhebern die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung der Vergütungsregeln gerichtlich einklagen zu können. Darüber hinaus fordert die Bundestagsfraktion einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Inhabern der Nutzungsrechte über Art und Umfang der Werknutzung.

Auch die Bekämpfung des von der Bundesregierung »vorangetriebenen« Leistungsschutzrechts für Presseverleger (vgl. Meldung vom 1. März 2013) ist eine der kurzfristigen Maßnahmen.

Als mittelfristige Maßnahmen werden eine Regelung zum Recht auf Remix, die Flexibilisierung der Schranken auf EU-Ebene sowie die Reform der Verwertungsgesellschaften angestrebt. Langfristig sollen die Reform der europäischen Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG sowie die Überarbeitung der Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen) und des WIPO-Urheberrechtsvertrages (WCT) in Angriff genommen werden. 

Hinsichtlich dieser Fragen finde weiterhin ein intensiver Arbeitsprozess statt.

Dokumente:

[IUM/kr]

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