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17.05.2013; 16:52 Uhr
Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt am 1. August in Kraft
Das »IUM« hat das Gesetzgebungsverfahren ausführlich dokumentiert

Nachdem sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet hatten, sind nun mit der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14. Mai 2013 auch die letzten beiden formalen Schritte erfolgt. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Das Institut für Urheber- und Medienrecht (»IUM«) hat das Gesetzgebungsverfahren zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausführlich dokumentiert. Die Dokumentation finden Sie hier.

Dokumente:

[IUM/ct]

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