mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.10.2013; 18:15 Uhr
Deutsche Content Allianz fordert: Urheberrecht muss »Chefsache im Kanzleramt« werden
Vertreter der Kultur- und Medienbranche plädieren für härtere Ahndung von illegaler Nutzung von Inhalten im Netz

Die Deutsche Content Allianz fordert von der künftigen Bundesregierung ein stärkeres Urheberrecht im Internet. Onlineberichten zufolge haben sich die acht Spitzenvertreter der deutschen Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft heute nachmittag in Berlin mit der Bundeskanzlerin zu einem Gespräch über den Wert und Rahmenbedingungen für das geistige Eigentum im digitalen Umfeld getroffen. Nach dem »enttäuschenden Beitrag« der bisherigen Regierung zum Schutz geistigen Eigentums müsse der Schutz der Leistung etwa von Autoren, Musikern und Produzenten vor illegaler Nutzung nun »Chefsache im Kanzleramt« werden, erklärte Jürgen Doetz, Vertreter des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT). So plädieren die Vertreter der Deutschen Content Allianz etwa für die Einführung technologieneutraler Warnhinweismodelle sowie ein härteres Vorgehen gegen illegale Contenverbreitung.

Das Bündnis, dem neben dem VPRT die Gema, BDZV, ARD und ZDF sowie der Bundesverband Musikindustrie angehören, habe in der Pressekonferenz auf ein Umsatzvolumen der Kreativwirtschaft von 140 Milliarden Euro im Jahr verwiesen. Daraus ergäbe sich auch im Internetzeitalter eine besondere Verantwortung für die Politik, diese Schlüsselbranche zu stabilisieren. Das Bündnis fordere von der künftigen Bundesregierung positive Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter und den Einsatz für offenen und diskriminierungsfreien Zugang zum Internt.  

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5046:

https://www.urheberrecht.org/news/5046/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.