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13.12.2015; 15:08 Uhr
Weitere Stellungnahmen zum Referentenentwurf für ein verbessertes Urhebervertragsrecht
Kulturrat fordert »besonderes Fingerspitzengefühl«

Mit dem im Oktober veröffentlichten »Referentenentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung« will das Bundesjustizministerium die Position der Kreativschaffenden stärken und eine Vertragsparität schaffen. Durch individualvertragliche und kollektivrechtliche Mechanismen soll eine faire Beteiligung an den Erlösen der Verwertung von kreativen Leistungen sichergestellt werden. 

Der Deutsche Kulturrat fordert mit seiner Stelungnahme vom 10. Dezember 2015 »Rücksichtnahme auf das ›symbiotische Verhältnis‹ zwischen Urhebern und Verwertern«. »Urheber brauchen Verwerter zur Vermarktung ihrer Werke, Verwerter brauchen Urheber für die Herstellung und Verwertung von Werken. Aufgrund dieses engen Verhältnisses ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates besonderes ›Fingerspitzengefühl‹ beim Gesetzgebungsverfahren zum Urhebervertragsrecht von Nöten, um am Ende ein Ergebnis zu erreichen, das bei den verschiedenen Beteiligten Anerkennung findet«, so Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Besonders kritisch beleuchtet der Kulturrat in seiner Stellungnahme die Punkte »Angemessene Vergütung«, »Gemeinsame Vergütungsregeln«, »Rückrufrecht, »Auskunftsanspruch« und »unbekannte Nutzunsgarten«.

In einem »offenen Brief zum Urheberrecht« an die Bundesregierung kritisieren über 250 Schriftsteller, Verleger und Agenten die Gesetzesnovelle, die die Planungssicherhheit von Verlagen durch neue Ausstiegsklauseln für Autoren auf fünf Jahre nach Erscheinen eines Buches reduzieren will als »kontraproduktiv«. Die Regelungen würden allenfalls die Stellung von wenigen Erfolgsautoren verbessern, auf Kosten der langfristigen Bindungsfähigkeit vor allem der mittleren und kleinen unabhängigen Verlage, heißt es in dem Brief. Dies diene weder dem Interesse der Autoren noch der Bewahrung unserer vielfältigen Kulturlandschaft.  

Wie »Spiegel Online« berichtet, verteidigt Bundesjustizminister Heiko Maas den Entwurf: »Wir haben das Rückrufrecht flexibel gestaltet. Der wirtschaftliche Erfolg bei der Verwertung eines Nutzungsrechts soll sich für den Urheber positiv auswirken. Das ist der Grundgedanke des Urheberrechts.«

Die ausführliche Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren samt Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln finden Sie hier

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