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18.02.2016; 20:33 Uhr
Urhebervertragsrecht: Bühnenverein lehnt vorgelegten Gesetzentwurf ab
»Wirtschaftliche Risiken und hoher Verwaltungsaufwand für Theater«

Der vorgelegte Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht stößt auf heftige Kritik des Deutschen Bühnenvereins. Wie der Bühnenverein in seiner aktuellen Pressemitteilung betont, führe insbesondere die vorgesehene Möglichkeit von Autoren und Komponisten, nach fünf Jahren den Verlag zu wechseln, bei Theatern zu wirtschaftlichen und planerischen Risiken. Als problematisch erachtet der Bühnenverein auch »Regelungen, die den Rechteinhabern umfangreiche Auskunftsansprüche einräumen«. Hierdurch könne in der täglichen Praxis ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. Nicht unproblematisch ist nach Auffassung des Bühnenvereins auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufteilung von Vergütungsansprüchen auf unterschiedliche Rechtenutzungen. 

Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Die ausführliche Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren samt Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln finden Sie hier

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[IUM/ct]

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