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05.04.2016; 21:18 Uhr
Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften einigen sich bei Urheberabgabe für PCs
Rückwirkende Regelung für die Jahre 2001 bis 2007

Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften außergerichtlich über die Abgaben für PCs nach altem Recht geeinigt. Onlinemeldungen zufolge müssen die Hersteller nachträglich zwischen 2,00 und 3,50 Euro pro Computer für die Jahre 2001 bis 2007 an die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst abgeben. Abgegolten wird hiermit die nach §§ 54, 54a UrhG in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung geltende Vergütungspflicht für das legale Kopieren für den privaten Gebrauch. 

»Damit konnte erfreulicherweise eine angemessene Lösung gefunden werden, die weitere langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen (...) überflüssig werden lässt«, so die VG Wort in ihrer Pressemitteilung.

Der Streit war an allen hohen Gerichten der Bundesrepublik verhandelt worden. Letztlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juli 2014 in vier von der VG WORT 2002 in Gang gesetzten Verfahren auf Zahlung einer Vergütung für Drucker und PCs nach §§ 54, 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. entschieden, dass diese Geräte nach der bis 2007 gültigen Rechtslage vergütungspflichtig sind (Az.: I ZR 162/10, ZUM-RD 2014, 557; I ZR 28/11, ZUM 2014, 887; I ZR 29/11, ZUM-RD 2014, 552 und I ZR 30/11, ZUM 2014, 893 - Nachzulesen jeweils bei Beck Online). Hinsichtlich der Vergütungshöhe hatte der BGH die Verfahren zur Entscheidung an die gerichtlichen Vorinstanzen zurückverwiesen (vgl. die Meldung vom 4. Juli 2014). Über diese Höhe haben sich die Parteien nun auch hinsichtlich der PCs geeinigt. Eine Übereinkunft mit den Druckerherstellern erfolgte bereits im vergangenen Jahr (vgl. Meldung vom 27. Juli 2015).

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