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18.04.2016; 20:34 Uhr
VG Neustadt weist Klage von ProSiebenSat.1 gegen Medienanstalt ab
Verlängerung des Regionalfensterprogramms in Rheinland-Pfalz rechtswirksam

Die Mediengruppe ProSiebenSat.1 ist im Streit um die Verlängerung des Regionalfensterprogramms für Hessen und Rheinland-Pfalz auch vor dem VG Neustadt unterlegen. Die erneute Zulassung der Produktionsfirma TV Illa durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) sei rechtmäßig, so das Gericht der eigenen Pressemitteilung zufolge (Az.: 5 K 977/14.NW - Veröffentlichug in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Im Dezember 2015 hatte bereits das VG Kassel eine vergleichbare Klage von ProSiebenSat.1 gegen einen Genehmigungsbescheid der Hessischen Landesmedienanstalt abgewiesen (vgl. Meldung vom 6. Dezember 2015).

Der Medienkonzern wehrte sich mit der Klage gegen die Verlängerung der rundfunkrechtlichen Zulassung des Regionalfensterprogramms in Rheinland-Pfalz im Hauptprogramm von Sat.1, welches bereits seit 2004 von der Firma TV Illa aus Mainz veranstaltet wird. Aus Sicht der Klägerin war die Verlängerung der bisherigen Zulassung im Mai 2014 um weitere zehn Jahre fehlerhaft. Die Veranstaltung sei nicht ausgeschrieben worden. Zudem bestünden Bedenken, ob die rundfunkstaatliche Verpflichtung, wonach Sat.1 ein regionales Fensterprogramm finanzieren müsse, rechtmäßig sei. Die entsprechende gesetzliche Grundlage in § 25 Abs. 4 des RStV sei verfassungswidrig. 

Das VG Neustadt teilte diese Bedenken nicht. Nach Auffassung des Gerichts war der angefochtene Genehmigungsbescheid weder aus formellen Gründen noch materiell rechtlich zu beanstanden. Die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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[IUM/ct]

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