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01.05.2016; 20:35 Uhr
Bundestag nimmt Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes an
Börsenverein: »Neuregelung der Buchpreisbindung ist wichtiges politisches Zeichen«

Am 28. April 2016 hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen (vgl. Meldung vom 3. Februar 2016 und Meldung vom 21. März 2016).

Damit gilt die Buchpreisbindung in Zukunft auch ausdrücklich für E-Books. Die Preisbindung wird auch für den grenzüberschreitenden Verkauf von elektronischen Büchern an Endabnehmer in Deutschland sichergestellt. Zweck der Änderung, so der Bundestag laut eigener Pressemeldung, sei es, den mit der Preisbindung beabsichtigten Schutz des Kulturgutes Buch sowie ein breites und zugängliches Buchangebot zu gewährleisten.

In seiner Pressemitteilung erklärt der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Heinrich Riethmüller: »Eine Kultur- und Wissensgesellschaft braucht die Buchpreisbindung. Das hat der Deutsche Bundestag mit seinem eindeutigen Votum bekräftigt. Er hat damit ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt - nicht nur für die Buchbranche, sondern auch auf europäischer Ebene.«

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