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26.05.2016; 21:37 Uhr
EU-Kommission stellt Entwurf zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor
Neuregelung als Teil der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat am 25.05.2016 einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2010/13/EU) als Teil ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ vorgestellt.

Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom selben Tag werden audiovisuelle Inhalte nicht mehr nur über klassische Fernsehsender konsumiert, sondern zunehmend auf On-Demand-Streaming-Plattformen abgerufen. Die bestehenden Vorschriften sollen daher ausgewogener gestaltet werden.

Die EU-Kommission will zunächst den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten verbessern sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt verhindern. Weiterhin sollen die für die audiovisuellen Medien zuständigen Regulierungsstellen gestärkt werden.

Zur Förderung der europäischen Kreativität sollen Fernsehveranstalter mindestens die Hälfte der Sendezeit für europäische Inhalte reservieren. Mindestens 20 % der von On-Demand-Streaming-Plattformen angebotenen Inhalte sollen zukünftig europäischen Ursprungs sein, die Dienste sollen zudem auch einen finanziellen Beitrag zur Förderung europäischer Werke leisten (vgl. auch Meldung vom 23.05.2016).

Die Fernsehveranstalter erhalten weiterhin mehr Flexibilität bei Werbeeinblendungen. Die Obergrenze von 20 % der Sendezeit im Zeitraum zwischen 7 und 23 Uhr soll zwar erhalten bleiben, anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde soll zukünftig jedoch eine freie Verteilung der Werbung im Tagesverlauf möglich sein. Auch der Einsatz von Produktplatzierungen und Sponsoring soll flexibler gestaltet werden.

Durch die Vorschläge sollen nach dem Vizepräsidenten der EU-Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip „Online-Plattformen sowie die audiovisuelle und die kreative Branche zu Motoren der digitalen Wirtschaft werden“.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) befürwortete den Entwurf und bezeichnete ihn als "wichtigen Schritt für die europäische Kreativwirtschaft".

Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) begrüßte die Reformvorschläge, forderte jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungen.

Neben dem Entwurf zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hat die EU-Kommission am selben Tag auch ein Maßnahmenpaket zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU vorgelegt.

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