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25.07.2016; 21:16 Uhr
Startup-Verband fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
Internetverband: »Leistungsschutzrecht kennt nur Verlierer«

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger als »offiziell gescheitert«. Das Leistungsschutzrecht stelle für Startups eine erhebliche Beschränkung ihrer Tätigkeiten, teilweise ihrer Geschäftsmodelle, dar, so der Verband. Es sei eine Gefahr für Wachstum und Innovation in Deutschland. 

Als Beispiel nennt der Verband den kürzlich bekannt gewordenen Rechtsstreit des Startups UberMetrics gegen den Süddeutschen Verlag (vgl. Meldung vom 21. Juli 2016). 

»Mit dem Leistungsschutzrecht kann niemand arbeiten. Es dient weder den Verlagen noch den Startups«, erklärt Florian Nöll, Vorsitzender des Bundesverband Deutsche Startups e.V. Insbesondere Startups würden unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen leiden. Gerichtsverfahren sind für Startups oft nicht nur aufgrund der anfallenden Kosten extistenzbedrohend, sondern schrecken auch potenzielle Investoren ab, heißt es in der Pressemitteilung. Vor diesem Hintergrund fordert der  Startup-Verband die Streichung des Leistungsschutzrechts noch in dieser Legislaturperiode. 

Auch der Verband der Internetwirtschaft e.V.Eco, äußert erneut scharfe Kritik an dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz: »Wovor Experten schon vor Jahren gewarnt haben, ist jetzt auch eingetreten: Das Leistungsschutzrecht ist nicht praktikabel und kennt nur Verlierer«, so Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht des Verbands. Eco warnt auch vor einer Einführung eines europäischen Schutzrechts für Verlage. »Ein neues, noch breiter ausgelegtes Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene könnte zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden.« Der Verband befürchtet, es drohe eine dauerhafte massive Rechtsunsicherheit für alle Akteure.  

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