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14.10.2016; 09:58 Uhr
LG Stuttgart: Auch Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder sind urheberrechtlich geschützt
Abbildungen genießen eigenständigen Schutz als Lichtbilder

Mit Urteil vom 27. September 2016 hat das LG Stuttgart in dem Rechsstreit des Reiss-Engelhorn-Museums als Eigenbetrieb der Sadt Mannheim wegen der Veröffentlichung von 17 Fotografien gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand des Museums im Onlinelexikon »Wikipedia« entschieden, dass das Museum alleine bestimmen kann, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen veröffentlichen darf (Az.: 17 O 690/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Im Fall ging es um Gemälde aus der Sammlung des Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden waren. Ein Besucher des Museum hatte ohne dessen Erlaubnis Fotografien von den Gemälden, die im Auftrag des Museums gefertigt worden waren, auf Wikimedia Commons als gemeinfreie Werke veröffentlicht (vgl. Meldung vom 25. November 2015).

Nach den Ausführungen des Gericht, genießen die von einem Museumsfotografen aufwändig erstellten Fotografien von Gemälden nach dem Urheberrecht einen eigenständigen Schutz als Lichtbilder. Auch die Veröffentlichung von Fotos, die der Besucher in den Räumen des Museums selbst erstellt hatte, sei unzulässig. Allein das Museum sei berechtigt, darüber zu entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen veröffentlichen dürfe, sofern es auch die Eigentumsrechte an den Gegenstände besitze.

Dokumente:

[IUM/ct]

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