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10.11.2016; 20:44 Uhr
EuGH entscheidet zum Verleih von E-Books
E-Books und gedruckte Bücher unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln

In einem aktuellen Rechtsstreit in den Niederlanden um den Verleih von E-Books hat der EuGH mit Urteil vom 10. November 2016 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichbehandlung mit herkömmlichen Büchern geboten ist (Az.: C-174/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die RL 2006/115/EG sieht vor, dass das ausschließliche Recht, das Vermieten und Verleihen von Büchern zu erlauben oder zu verbieten, dem Urheber des Werks zusteht. Die Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmen für öffentliche Bibliotheken vorsehen, wenn Urheber angemessen vergütet werden. In den Niederlanden fällt das Verleihen von E-Books durch öffentliche Bibliotheken nicht per se unter diese Regelungen. Die Vereinigung Openbare Bibliotheken (VOB), ein niederländischer Zusammenschluss öffentlicher Bibliotheken, ist jedoch der Ansicht, dass diese Regelung auch für das Verleihen von E-Books gelten müsse. Vor diesem Hintergrund erhob die VOB gegen die Stichting Leenrecht, die - ähnlich wie hierzulande die VG Wort - mit der Erhebung der Urhebervergütung betraut ist, Klage. Diese betrifft das nach dem »One-copy-one-user«-Modell organisierte Verleihen. Das mit der Sache befasste Gericht in Den Haag hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der EuGH hat nun entschieden, dass es keinen zwingenden Grund dafür gibt, das Verleihen von digitalen Kopien und von unkörperlichen Gegenständen in jedem Fall vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. Die Luxemburger Richter folgten damit im Ergebnis den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 16. Juni 2016 (vgl. Meldung vom 20. Juni 2016). Nach dem EuGH kann das öffentliche Verleihen einer digitalen Buchkopie nach dem »One-copy-one-User«-Modell unter Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie fallen. Diese Verleihform sei im Wesentlichen mit dem Verleihen gedruckter Werke vergleichbar.

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