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26.02.2017; 19:45 Uhr
EU-Abgeordnete sieht keine Notwendigkeit für EU-Leistungsschutzrecht
Auch Wissenschaftler kritisieren Vorschlag der EU-Kommission

Onlinemedien zufolge lehnen sowohl Abgeordnete des EU-Parlaments als auch eine Reihe von europäischen Wissenschaftlern die Pläne der EU-Kommission zur Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger ab (Richtlinienentwurf vom 14. September 2016; vgl. auch Meldung vom 14. September 2016) .

In einer aktuellen Stellungnahme der britischen EU-Abgeordneten, Catherine Stihler, heißt es, die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts sei nicht ausreichend gerechtfertigt. Die Berichterstatterin des EU-Verbraucherausschusses hält es nicht für zielführend, mögliche Probleme der Verlage bei der Durchsetzung von Urheberrechten ihrer Autoren durch ein neues Schutzrecht zu lösen. Vielmehr würden nach ihrer Ansicht einfache Änderungen an der bestehenden Enforcementrichtlinie (2004/48/EG) es ermöglichen, dass die Verlage ihre Rechte durchsetzen könnten. Darüberhinaus könnten die Verlage durch einfache technische Maßnahmen aus der Indexierung von Suchmaschinen aussteigen. Der Mediendienst »Golem« weist darauf hin, dass der Bericht von Stihler noch nicht vom EU-Verbraucherausschuss beschlossen wurde und ihm daher noch nicht direkt zurechenbar ist.

In einem offenen Brief erklärt eine Gruppe europäischer Wissenschaftler aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden, das Leistungsschutzrecht werde die Verbreitung von Nachrichten einschränken, die Lizenzierung von Online-Inhalten behindern und Autoren benachteiligen. Jede Behauptung, wonach ein europäisches Leistngsschutzrecht die Kommunikation in demokratischen Gesellschaften nicht beeinflusse, sei »grob irreführend«. Die Erstunterzeichner des offenen Briefes befürchten einen »fundamentalen Wandel« in der urheberrechtlichen Bewertung von Nachrichten. Zudem fordern sie von der EU-Kommission eine bessere Einschätzung zu den Folgen und der Verhältnismäßigkeit des Vorschlags.

Dokumente:

[IUM/ct]

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