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25.04.2018; 21:28 Uhr
Offener Brief: Bündnis warnt vor Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts
Forderung nach Streichung des umstrittenen Art. 11

Mehr als 50 Institutionen, zu denen Vereinigungen von europäischen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Start-ups, Journalisten und Bibliotheken, Presseverlage und zivilgesellschaftliche Organisationen zählen, warnen in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Verlage und Nachrichtenagenturen. Bevor in den kommenden Wochen und Monaten die Verhandlungen über ein europäisches Leistungsschutzrecht in die entscheidende Phase gehen, appellieren die Unterzeichner u.a. an den EU-Abgeordneten Axel Voss, den betreffenden Art. 11 aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen eine rechtliche Vermutungsregel näher in Betracht zu ziehen.

Am 28. März 2018 hatte Voss, Verhandlungsführer für die Reform des Urheberrechts, seinen neuesten Reformvorschlag zum Leistungsschutzrecht vorgelegt. Demnach würde der vorgeschlagene Art. 11 der EU-Urheberrechtsreform sogar über den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission für ein Leistungsschutzrecht hinaus gehen (vgl. Meldung vom 5. April 2018). 

Der nun veröffentlichte offene Brief stützt sich auf empirische Untersuchungen mit dem Ergebnis, dass Leistungsschutzrechte ein Risiko für Innovationen, Grundfreiheiten sowie für den Wettbewerb bedeuten würden. Ein solches Recht werde weder Qualitätsjournalismus fördern noch einer freiheitlichen Presse helfen, heißt es in dem Brief. Stattdessen werde es zu massiven Kollateralschäden sowie einer Lose-Lose-Situation für alle Betroffenen führen.

Dokumente:

[IUM/ct]

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