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24.10.2018; 20:12 Uhr
Streit um Rundfunklizenz: BILD darf vorerst weiter Live-Streams ausstrahlen
Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag statt

Um die von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) als »zulassungspflichtigen Rundfunk« eingestuften Livestream-Formate »BILD live«, »Die richtigen Fragen« und »BILD Sport Talk mit Thorsten Kinhöfer« vorerst weiter ausstrahlen zu dürfen, hatte der Axel Springer Verlag Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des mabb-Bescheids beantragt (vgl. Meldung vom 4. Juni 2018).

Hierüber hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 18. Oktober 2018 entschieden und gab dem Eilantrag statt (Az.: VG 27 L 364.18 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Bei der nötigen Interessenabwägung müsse das öffentliche Interesse an einer Durchsetzung der Entscheidung vorerst zurückstehen. Denn der Bescheid sei nicht offensichtlich rechtmäßig, so das Gericht laut eigener Pressemitteilung. Die Beantwortung der hier streitigen Fragen um die Zulassungspflicht erfordere eine eingehende rechtliche Würdigung, die dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sei. 

Medienberichten zufolge hat die mabb bereits angekündigt, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen. Man wolle zudem auf eine zügige Entscheidung des Klageverfahrens drängen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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