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07.02.2019; 20:16 Uhr
EU-Urheberrechtsrichtlinie: Einigung möglich
Kompromissvorschlag zu Artikel 13

Medienberichten zufolge könnten neue Kompromissvorschläge zur Reform des EU-Urheberrecht die Einigung in greifbare Nähe rücken. Die Trilog-Verhandlungen scheiterten kürzlich v.a. an den unterschiedlichen Haltungen von Frankreich und Deutschland (vgl. Meldung vom 20. Januar 2019). Der jüngste Kompromiss sieht vor, dass es für Plattformen, die weniger als drei Jahre online und einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben, künftig Ausnahmen von dem umstrittenen Artikel 13, mit dem Betreiber der Plattformen direkt haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer gemacht würden. Für Plattformen, die mehr als fünf Millionen Nutzer*innen haben, gilt die Pflicht der »bestmöglichen Anstrengung«, den Upload von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern.

Kritiker monieren, dass die Ausnahme so eng gesetzt sei, dass es praktisch keinen Anwendungsfall gebe. Für andere ist Regelung wiederum dennoch zu weich und biete ein Schlupflioch für Plattformen, um der Filterpflicht zu entgehen. 

Die Zeitungsverleger in Deutschland begrüßen Onlinemeldungen zufolge die Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich. In einem offenen Brief hatten die europäischen Verbände der Presseverleger, Journalisten und Nachrichtenagenturen zur Einigung vor der Neuwahl des EU-Parlaments aufgerufen (vgl. Meldung vom 31. Januar 2019). »Frankreich und Deutschland begreifen sich als Motor, um Reformen und Innovationen in Europa voranzutreiben, und dieser Motor ist wieder angesprungen«, so der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) laut einem Bericht des »Handelsblatts«. Nun kommt es hoffentlich zu einer baldigen und endgültigen Einigung in der seit Jahren andauernden Debatte um die Modernisierung des Urheberrechts.

Auch die GEMA sieht die jüngsten Kompromissvorschläge der EU-Ratspräsidentschaft als eine »gute Basis« für das bedeutsame Richtlinienvorhaben. »Die Urheber brauchen diese Richtlinie - und sie brauchen sie jetzt!« so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker

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